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Förderung der Jugendarbeit von Maßnahmen zur Jugendbildung Bewilligung

Bremen 99400342017000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400342017000

Leistungsbezeichnung

Förderung der Jugendarbeit von Maßnahmen zur Jugendbildung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Aufsuchende Beratung der Jugendberufsagentur / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind unter 25 Jahre alt und nicht mehr schulpflichtig, befinden sich nicht in Ausbildung oder Arbeit und wissen aufgrund ihrer persönlichen Problemlage nicht, wie es nun weitergehen soll? Nutzen Sie das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Aufsuchenden Beratung der Jugendberufsagentur.

Volltext

Die Aufsuchende Beratung ist ein freiwilliges Beratungs- und Unterstützungsangebot der Jugendberufsagentur und richtet sich an junge Menschen, die in der Regel nicht mehr schulpflichtig sind, sich nicht in Ausbildung oder Arbeit befinden und hinsichtlich der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit beim Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in den Beruf einen besonderen sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf aufweisen. 

Dabei handelt es sich um junge Menschen, die gleichzeitig bisher nicht oder nicht mehr an eines der unterstützenden Rechtskreise der Jugendberufsagentur (SGB II, SGB III, SGB VIII) angebunden sind oder die gefährdet sind, aus diesen Strukturen herauszufallen.

Die Aufsuchende Beratung arbeitet sowohl mit den internen Beratungsangeboten der Partner der Jugendberufsagentur als auch mit externen Beratungs- und Unterstützungsdienstleistern eng zusammen.

Die internen Partner sind Folgende: 

  • Berufsberatung,
  • Arbeitsvermittlung/Fallmanagement,
  • Reha-Beratung,
  • Arbeitgeberservice,
  • Berufsbildende Schulen,
  • Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) 

Die externen Partner sind Folgende:

  • Ambulante Psychiatrische Pflege,
  • Träger von Bildungsmaßnahmen,
  • Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendförderung   

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Unter 25 Jahre
  • Wohnhaft im Land Bremen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Beratungen finden nach Terminvereinbarung innerhalb oder außerhalb der Jugendberufsagentur, an einem mit dem jungen Menschen individuell vereinbarten Ort, statt. Sofern die Beratungssituation es zulässt, sind Beratungen vor Ort auch sofort   ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine Angabe

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aufsuchende Beratung der Jugendberufsagentur 
  • freiwilliges Beratungs- und Unterstützungsangebot der Jugendberufsagentur.
  • Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die: nicht mehr schulpflichtig sind,
  • sich nicht in Ausbildung oder Arbeit befinden und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in den Beruf einen besonderen sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf aufweisen.
  • Für Menschen außerhalb der unterstützenden Rechtskreise der Jugendberufsagentur (SGB II, SGB III, SGB VIII) oder für Menschen, die daraus fallen werden.
  • Arbeitet sowohl mit den internen Beratungsangeboten der Partner der Jugendberufsagentur als auch mit externen Beratungs- und Unterstützungsdienstleistern eng zusammen.
  • Nach Terminvereinbarung innerhalb oder außerhalb der Jugendberufsagentur
  • Auch spontane Termine möglich
  • Zuständig: Jugendberufsagentur

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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