Städtebauliche Erneuerung Zuschuss Bewilligung Sozialer Zusammenhalt
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Die Bremerhavener Stadtteile sollen lebendiger und l(i)ebenswerter werden. Über WiN können Sie für Projekte in der Stadt Bremerhaven Zuwendungen bis maximal 5.000 Euro beantragen.
Ziel von WiN ist es, das Leben und Arbeiten in den Stadtteilen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken.
Dies soll durch Projekte in den Bereichen von Stadtentwicklung, Arbeitsmarkt und Soziales, Jugend, Kultur, Umweltschutz und Sport geschehen.
Die Stadt wird in die zwei WiN-Bezirke Süd und Nord geteilt. Die jeweils zur Verfügung stehenden Mittel werden hälftig auf die beiden Bezirke verteilt.
- Antrag auf Zuwendungen aus Mitteln des Programms „Wohnen in Nachbarschaften (WiN)
- Weitere Unterlagen
Weitere Unterlagen wie zum Beispiel Vergleichsangebote und Kostenvoranschläge gemäß WiN-Richtlinie.
- Anträge können gestellt werden durch lokale Initiativen, Gesellschaften des privaten Rechts ohne städtische Beteiligung, Vereine, Arbeits- oder Interessensgemeinschaften, Selbsthilfegruppen oder Netzwerke.
- Je Antragstellenden dürfen nicht mehr als zwei Anträge im Förderjahr gestellt werden.
- Nicht antragsberechtigt sind städtische Einrichtungen und Ämter sowie analog geförderte Träger der selbständigen Wohlfahrtspflege und freien Jugendhilfe. Auch als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannte Kirchen und Organisationen, die berechtigt sind, die Beiträge ihrer Mitglieder in Form der Kirchensteuer einzuziehen, sind nicht antragsberechtigt.
- Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Stadtentwicklung, Arbeitsmarkt und Soziales, Jugend, Kultur und Sport.
- Das förderungsfähige Projekt muss innerhalb des jeweiligen Förderjahres durchgeführt werden.
- Das Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
- Die kommunale Förderung ist nachrangig zu anderen Fördermitteln.
- Die Förderung von Regel- oder Daueraufgaben ist ausgeschlossen. Durch das Projekt dürfen keine Folgekosten für das WiN-Programm entstehen.
Eine Antragstellung für Zuwendungen aus dem Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) ist innerhalb befristeter Vergaberunden möglich.
Vor Beginn einer Vergaberunde wird die Antragsfrist über Wohnen in Nachbarschaften (WiN) –Bremerhaven.de veröffentlicht. Hier finden sich auch weitere detaillierte Informationen wie Fördervoraus-setzungen und Antragsformulare.
Das Vorhaben ist vor der Antragstellung mit der WiN-Koordination des Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik abzustimmen.
Das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik entscheidet über die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes.
Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen treffen die Vergabeausschüsse für die WiN-Bezirke Süd und Nord. Den Vergabeausschüssen sollten Vertreterinnen und Vertreter der Bewohnerinnen und Bewohner, der im Bezirk ansässigen Gewerbetreibenden und Institutionen (stellvertretend für Jugend, Senioren/innen, Menschen mit Migrationshintergrund etc.) angehören.
Die Vergabeausschüsse entscheiden unter Beachtung der jeweils gültigen Richtlinie eigenverantwortlich über die Vorschläge hinsichtlich der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuwendung. Die Antragstellenden werden hierfür gebeten, ihre Projekte dem Ausschuss an benannten Terminen kurz vorzustellen und Fragen direkt zu beantworten.
WiN-Koordination:
Email: win@magistrat.bremerhaven.de
Telefon: +49 471 590 2706
- Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Förderung beantragen
- Ziel von WiN: Verbesserung des Lebens und Arbeitens in Stadtteilen, Stärkung des sozialen Zusammenhalts durch Projekte in verschiedenen Bereichen.
- WiN-Bezirke: Stadt ist in zwei Bezirke (Süd und Nord) geteilt, Mittel werden hälftig verteilt.
- Antragstellung: Möglich innerhalb befristeter Vergaberunden, Antragsfrist wird auf WiN-Bremerhaven.de veröffentlicht.
- Vorhabensabstimmung: Vor Antragstellung mit der WiN-Koordination des Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik abzustimmen.
- Endgültige Entscheidung: Durch die Vergabeausschüsse für die WiN-Bezirke Süd und Nord, Vertreter der Bewohner, Gewerbetreibenden und Institutionen sollten angehören.
- Vergabeausschüsse: Entscheiden eigenverantwortlich über die zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuwendung, Antragsteller stellen ihre Projekte vor und beantworten Fragen.
- Antragsfristen: Sind verbindlich und gelten jeweils bis Mitternacht. Werden auf bremerhaven.de veröffentlicht.
- Zuständig: Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik