Förderung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Richtlinie zur Gewährung einer Projektförderung im Rahmen des Landesprogramms „Lokales Kapital für Soziale Zwecke (LOS)“ in Bremerhaven
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) - ANBest-EU
- Allgemeine Förderrichtlinie der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Bremen
- Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
Das Landesprogramm LOS setzt kleinste Arbeitsmarktprojekte in den Stadt- und Ortsteilen Bremerhavens um, die mittels Unterstützung, Aktivierung und Qualifizierung die Potenziale sozial benachteiligter Menschen vor Ort stärken. LOS wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Das Förderprogramm LOS finanziert lokale Projekte für sozial benachteiligte Menschen mit bis zu 20.000 Euro pro Projekt.
LOS unterstützt gezielt kleine Projekte und Initiativen, die in anderen Förderprogrammen keine Berücksichtigung finden.
Zielgruppen der lokalen Kleinstprojekte sind sozial benachteiligte Menschen, insbesondere langzeitarbeitslose Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen.
- Antrag
Antrag auf Zuwendungen aus Mitteln des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)“
- Weitere Unterlagen
Weitere Unterlagen wie Qualifikationsnachweise, Gewerbeanmeldung, Vergleichsangebote gemäß der „Richtlinie zur Gewährung einer Projektförderung im Rahmen des Landesprogramms „Lokales Kapial für soziale Zwecke“ in Bremerhaven“ (ESF-Förderperiode 2021-2027).
- Das Projekt muss mit konkreten und nachprüfbaren Zielen hinterlegt werden.
- Die Projekte müssen in sich geschlossen sein und maximal 24 Monate lang andauern.
- Die Projekte dürfen keine regulären Arbeitsplätze ersetzen.
- Das Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
- Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Stellen, Einrichtungen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen, die in Bremerhaven angesiedelt sind. Für eine Förderung ist eine betriebliche Steuernummer erforderlich, bei Einzelunternehmen genügt eine Gewerbeanmeldung, bei natürlichen Personen ein Nachweis über die für das Projekt notwendige Qualifikation.
- Die Antragstellenden müssen zudem über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen.
Die Beantragung erfolgt per Einzelantragsverfahren. Antragstellungen sind laufend möglich.
Für eine Antragstellung sind die durch den Magistrat Bremerhaven bzw. das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik vorgegebenen Antragsformulare zu nutzen. Diese finden Sie auf der Internetseite des Amts.
Im Antrag ist ein eindeutig messbares und nachweisbares Projektziel darzustellen, nach Möglichkeit sind separat bepreiste Zwischenziele zu benennen. Zwischenziele können mit bis zu 50% der Gesamtfördersumme kalkuliert werden.
Das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik entscheidet über die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes.
Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen trifft ein lokales Entscheidungsgremium. Ein Bescheid ergeht erst nach dem Votum des Gremiums. Die im Bescheid bewilligten Ziele und Zwischenziele sind verbindlich und können im Projektverlauf nicht mehr angepasst oder verändert werden.
LOS-Koordination:
Email: arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de
Telefon: +49 471 590 2706
- Förderprogramm LOS: Finanziert lokale Projekte für sozial benachteiligte Menschen mit bis zu 20.000 Euro pro Projekt.
- Zielgruppen: Sozial benachteiligte Menschen, insbesondere Langzeitarbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen.
- Voraussetzungen: Konkrete und nachprüfbare Ziele, maximale Dauer von 24 Monaten, darf keine regulären Arbeitsplätze ersetzen, darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
- Antragsberechtigt: Öffentliche oder private Stellen, Einrichtungen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen, die in Bremerhaven angesiedelt sind. Erforderlich sind eine betriebliche Steuernummer, bei Einzelunternehmen eine Gewerbeanmeldung, bei natürlichen Personen ein Nachweis über die für das Projekt notwendige Qualifikation.
- Verfahrensablauf: Beantragung per Einzelantragsverfahren, laufende Antragstellung möglich, Nutzung der vorgegebenen Antragsformulare, Darstellung eines eindeutig messbaren und nachweisbaren Projektziels im Antrag, Möglichkeit der Benennung separat bepreister Zwischenziele.
- Entscheidungsprozess: Das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik entscheidet über die grundsätzliche Förderfähigkeit, endgültige Entscheidung durch ein lokales Entscheidungsgremium, verbindliche Ziele und Zwischenziele im Bescheid können im Projektverlauf nicht mehr angepasst oder verändert werden.
- Zuständig: Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik