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Rechtsdienstleistungsregister Löschung

Bremen 99094001064000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99094001064000

Leistungsbezeichnung

Rechtsdienstleistungsregister Löschung

Leistungsbezeichnung II

Löschung eines Eintrages in das Rechtsdienstleistungsregister beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich bekanntgemachten Daten sind zu löschen 

  • bei registrierten Personen mit dem Verzicht auf die Registrierung
  • bei natürlichen Personen mit ihrem Tod 
  • bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit mit ihrer Beendigung
  • bei Personen, deren Registrierung zurückgenommen oder widerrufen worden ist, mit der Bestandskraft der Entscheidung 
  • bei Personen oder Vereinigungen, denen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 9 Abs. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzt) untersagt ist, nach Ablauf der Dauer der Untersagung 
  • bei Personen oder Gesellschaften nach § 15 RDG mit Ablauf eines Jahres nach der vorübergehenden Registrierung oder ihrer letzten Verlängerung, im Fall der Untersagung nach § 15 RDG mit Bestandskraft der Untersagung. 

Die Löschung geschieht auf Antrag.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell im Rechtsdienstleistungsregister registriert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Löschung stellen, wird die Anfrage von der zuständigen Stelle zeitnah bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Löschung eines Eintrages in das Rechtsdienstleistungsregister beantragen
  • Wenn Sie einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.
  • Zuständigkeit: Landgericht Bremen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden