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Rechtsdienstleistungsregister Änderung

Bremen 99094001011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99094001011000

Leistungsbezeichnung

Rechtsdienstleistungsregister Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung eines Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie den Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister ändern möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.

Volltext

Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein. Eine Registrierung ist möglich für: 

  • Inkassodienstleistungen.

Die Inkassobranche betreibt die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen und trägt so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.

  • Rentenberatungen auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie des Rechts der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht.

Wenn Sie eine Änderung des Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister vornehmen lassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag an die zuständige Stelle stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es müssen nur jene Nachweise vorgelegt werden, die von den vorgenommenen Änderungen betroffen sind.
  • Im Falle von juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit:
    • Diese Nachweise müssen für jede qualifizierte und betroffene Person gesondert beigebracht werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell im Rechtsdienstleistungsregister registriert.

Kosten

Gebühr: 150€
Nr. 1111 Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister, wenn die Eintragung nicht durch die Gebühr 1100 abgegolten ist (je Person).
Gebühr: 75€
Nr. 1112 Widerruf oder Rücknahme
Gebühr: 150€
Nr. 1110 Registrierung nach dem RDG: Bei Registrierung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit wird mit der Gebühr auch die Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister abgegolten.
Die Gebühren für Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bestimmen sich nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Justizverwaltungskostengesetzes

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Änderung bei der zuständigen Stelle.

Die zuständige Stelle prüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Bei positiver Prüfung wird die Änderung im Rechtsdienstleistungsregister vorgenommen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Änderung eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf/-mittel

  • Widerspruch binnen eines Monats

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderung eines Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister beantragen
  • Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
  • Zuständigkeit: Landgericht Bremen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden