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Fachoberschule Aufnahme

Bremen 99019043034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019043034000

Leistungsbezeichnung

Fachoberschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Bewerbung um Aufnahme an einer Fachoberschule / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten sich um eine Aufnahmen in einer Fachoberschule in der Stadt Bremerhaven bewerben?

Volltext

Die 1-jährigen und 2-jährigen Bildungsgänge der Fachoberschule führen zur Fachhochschulreife, der 1-jährige Bildungsgang Fachoberschule Klassenstufe 13 führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einem Nachweis über die 2. Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.

2-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:

Die 2-jährige Fachoberschule kann direkt nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule besucht werden. Im ersten Jahr wird der Unterricht von der fachpraktischen Ausbildung in einem Betrieb, in einer Einrichtung oder in der Schule begleitet und vermittelt fachpraktische Kenntnisse und Kompetenzen. Der Unterricht im 2. Jahr erfolgt in Vollzeitform.

 

1-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:

Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in die 1-jährige Fachoberschule sind der Mittlere Schulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene und für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.

 

Fachoberschule, Klassenstufe 13:

Für besonders befähigte Absolventinnen und Absolventen der 2-jährigen Fachoberschule wird eine Klassenstufe 13 eingerichtet. Sie führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.

 

Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Fachoberschule. 

Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Fachoberschule finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Schulen in Bremerhaven". 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule

    in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar

  • Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen

2-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:

  • der Mittlere Schulabschluss
    • mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,3 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

oder

    • einer Schule mit Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, der auf dem erweiterten Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „ausreichend“, auf dem grundlegenden Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „befriedigend“ erworben wird 

und

  • die Vorlage eines Vertrages über ein geeignetes Praktikum, wenn die fachpraktische Ausbildung außerhalb der Schule stattfindet 

und

  • die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.

 

1-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:

  • der Mittlere Schulabschluss,
  • der Nachweis einer abgeschlossenen und für die Fachrichtung einschlägigen
    • mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung (zusätzlich ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule beizufügen) 

oder

    • entsprechenden Ausbildung in einem Beamtenverhältnis

 oder

    • Berufsausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Abschlussprüfung,

  • die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.

An die Stelle einer Berufsausbildung kann eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung oder in einem nach Landesrecht geregelten Beruf treten.

 

1-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 13:

Abschlusszeugnis der 2-jährigen Fachoberschule (Fachhochschulreife) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5. Keines der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch darf die Note „mangelhaft“ ausweisen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Wählen Sie die gewünschte Fachoberschule aus.
  • Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der gewünschten Schule ein.
  • Nach erfolgter Auswahl durch die Schule erhalten Sie eine Mitteilung zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert von Fachoberschule zu Fachoberschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Fachoberschule über die Bearbeitungsdauer.

Frist

Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgängen vom 8. Juli 2003“ ist die Bewerbungsfrist jeweils der 01.03. eines jeden Jahres.

Hinweise

Formulare finden sich auf den Internetseiten der Fachoberschule.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bewerbung um Aufnahme an einer Fachoberschule
  • Fachoberschule: ein- bzw. zweijährige Bildungsgänge zur Erreichung der Fachhochschulreife
  • Zweijährige Fachoberschule (Klassenstufe 11 und 12):
  • kann direkt nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule besucht werden. Im ersten Jahr Unterricht und fachpraktischen Ausbildung im Betrieb, in einer Einrichtung oder in der Schule zur Vermittlung von fachpraktischen Kenntnissen und Kompetenzen. Im zweiten Jahr Vollzeit-Unterricht
    • 1-jährige Fachoberschule (Klassenstufe 12): kann im Anschluss an eine Berufsausbildung in Vollzeit besucht werden.
    • 1-jährige Fachoberschule (Klassenstufe 13): kann im Anschluss an eine zweijährige Fachoberschule in Vollzeit besucht werden und führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einem Nachweis über die zweite Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.
  • Voraussetzungen je nach Form (zweijährig, einjährig/Klassenstufe 12, einjährig/Klassenstufe 13)
  • Zuständigkeit: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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