Berufliches Gymnasium Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 16 Absatz 1 Ziffer 2d Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 33 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- Verordnung über das Berufliche Gymnasium
- Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V)
- § 28a BremSchulG
- Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgänge - Bremer Schulblatt Ziffer 431.01
Sie möchten sich um die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium in der Stadt Bremerhaven bewerben?
Die Gymnasiale Oberstufe der berufsbildenden Schulen heißt Berufliches Gymnasium (BGy). Sie schließt mit dem Abitur (Allgemeine Hochschulreife) ab. Damit können Sie jeden Studiengang und jede Berufsausbildung aufnehmen.
Die Profile der Beruflichen Gymnasien lehnen sich an konkrete Studien- und Berufsfelder an: Fachpraxis sowie Grundlagen in Wirtschaft und Informatik spielen in jedem Profil eine wichtige Rolle. Damit bieten sie eine besonders gute Vorbereitung für Studiengänge und Ausbildungsberufe mit solchen Schwerpunkten. Dazu gehört auch, dass es im Unterricht nicht nur um Inhalte, sondern beispielsweise auch um Lernmethoden, Teamarbeit und Projektmanagement geht. Außerdem können alle Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe ein Praktikum absolvieren.
Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige berufsbildende Schule.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen berufsbildenden Schulen finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Schulen in Bremerhaven".
- Ausgefülltes Anmeldeformular
Das Anmeldeformular für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe und zum Beruflichen Gymnasium erhalten Schüler:innen der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Sek I in ihrer aktuellen Schule. Alle anderen erhalten das Formular in der jeweiligen anzuwählenden berufsbildenden Schule.
- Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
- Voraussetzung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe ist die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe.
- Wählen Sie das gewünschte Berufliche Gymnasium aus.
- Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben beim Beruflichen Gymnasium ein.
- Nach erfolgter Auswahl durch das Berufliche Gymnasium erhalten Sie eine Mitteilung zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.
- Bewerbung um Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium in Bremerhaven
- Berufliches Gymnasium: Abschluss mit Allgemeiner Hochschulreife
- Bewerbung um Aufnahme direkt bei der berufsbildenden Schule
- Voraussetzungen: Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe
- Zuständigkeit: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt