Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

Bremen 99042032261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042032261000

Leistungsbezeichnung

Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei (Synonym), Aale (Synonym), Aalverordnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

Volltext

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Registrierung
  • Fangmeldung

Voraussetzungen

  • Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu 5 Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
  • Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 4 Wochen.

Frist

Abgabe der Fangmeldung bis zum 28. Februar des folgenden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben 
  • Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
  • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
  • Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
  • Anmeldung online oder schriftlich
  • Voraussetzung: Keine
  • Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden