Schulzeugnis Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und ab Klasse 4 in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis oder (bis spätestens Jahrgangsstufe 8) einen Lernentwicklungsbericht über den Leistungsstand und die Lernentwicklung im abgelaufenen Schuljahr.
Über ein Abschlusszeugnis, ein Prüfungszeugnis und ein Allgemeines Zeugnis kann frühestens 14 Tage vor dem letzten Schultag beschlossen werden. Dasselbe gilt für ein Abgangszeugnis, das zum Ende des Schuljahres ausgestellt wird.
Das Abschlusszeugnis, das Prüfungszeugnis und das Allgemeine Zeugnis sind unverzüglich nach dem Beschluss der Zeugniskonferenz auszufertigen und dem Schüler oder der Schülerin auszuhändigen.