Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
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Fachlich freigegeben am
06.04.2024
Fachlich freigegeben durch
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Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen oder möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen.
Die Übertragung des Nutzungsrechts ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Die Übertragung des Nutzungsrechts kann nur in Angelegenheiten der städtischen Friedhöfe Spadener Höhe, Lehe I,II,III sowie Wulsdorf erfolgen.
Wenn das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar ist, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid und Grabbrief.
Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Angehörigen rechtzeitig und schriftlich von der Friedhofsverwaltung informiert. Sie haben nun die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern oder die Grabstätte innerhalb der gegebenen Frist abzuräumen.
- Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
- Ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte wird auf eine andere Person übertragen.
- Wenn bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben wurde, können diese an eine andere Person übertragen werden.
- Es kann auch schriftlich bestimmt werden, welche Person das Nutzungsrecht nach dem Tod erhält.
- Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe