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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Bremen 99101001038000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001038000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Leistungsbezeichnung II

Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen oder möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben. 

Volltext

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Voraussetzungen

Die Person, die das Nutzungsrecht erhalten soll, muss damit einverstanden sein.

Kosten

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".

Verfahrensablauf

Die Übertragung des Nutzungsrechts ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Die Übertragung des Nutzungsrechts kann nur in Angelegenheiten der städtischen Friedhöfe Spadener Höhe, Lehe I,II,III sowie Wulsdorf erfolgen.

Wenn das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar ist, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid und Grabbrief.

Bearbeitungsdauer

14 bis 21 Tage

Frist

Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Angehörigen rechtzeitig und schriftlich von der Friedhofsverwaltung informiert. Sie haben nun die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern oder die Grabstätte innerhalb der gegebenen Frist abzuräumen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
    • Ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte wird auf eine andere Person übertragen. 
  • Wenn bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben wurde, können diese an eine andere Person übertragen werden.
  • Es kann auch schriftlich bestimmt werden, welche Person das Nutzungsrecht nach dem Tod erhält.
  • Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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