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Bestattungsplatz Genehmigung

Bremen 99101009006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101009006000

Leistungsbezeichnung

Bestattungsplatz Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Rücknahme einer Grabstätte beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben ein Nutzungsrecht einer Grabstätte und wollen dieses wieder abgeben?

Volltext

Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der Ruhezeit durch Abgabe einer Verzichtserklärung zurückgegeben werden. Eine Rücknahme ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.

Die vorzeitige Rückgabe einer belegten Grabstätte ist auf schriftlichen Antrag des/der Berechtigten mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist möglich.

Für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten werden gegenüber der nutzungsberechtigten Person, nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung, die Pflegegebühren bis zum Ablauf der Ruhezeit erhoben. Die Rückgabe wird erst wirksam, wenn die fälligen Gebühren gezahlt worden sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Voraussetzungen

  • Ein bestehendes Nutzungsrecht an der Grabstätte.

Kosten

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird eine Rücknahme zum 01.01. des nachfolgenden Jahres erfolgen. 

Bearbeitungsdauer

14 bis 21 Tage.

Frist

Keine Angabe.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rücknahme einer Grabstätte beantragen / Bremerhaven
    • Wenn ein Nutzungsrecht einer Grabstätte wieder abgegeben werden soll. 
  • Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit durch Abgabe einer Verzichtserklärung zurückgegeben werden. Eine Rücknahme ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
  • Die vorzeitige Rückgabe einer belegten Grabstätte ist auf schriftlichen Antrag des oder der Berechtigten mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist möglich.
  • Für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten werden von der oder dem Berechtigten Pflegegebühren bis zum Ablauf der Ruhezeit nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung erhoben. Die Rückgabe wird erst wirksam, wenn die fälligen Gebühren gezahlt worden sind.
  • Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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