Bestattungsplatz Genehmigung
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Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der Ruhezeit durch Abgabe einer Verzichtserklärung zurückgegeben werden. Eine Rücknahme ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
Die vorzeitige Rückgabe einer belegten Grabstätte ist auf schriftlichen Antrag des/der Berechtigten mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist möglich.
Für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten werden gegenüber der nutzungsberechtigten Person, nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung, die Pflegegebühren bis zum Ablauf der Ruhezeit erhoben. Die Rückgabe wird erst wirksam, wenn die fälligen Gebühren gezahlt worden sind.
Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird eine Rücknahme zum 01.01. des nachfolgenden Jahres erfolgen.
- Rücknahme einer Grabstätte beantragen / Bremerhaven
- Wenn ein Nutzungsrecht einer Grabstätte wieder abgegeben werden soll.
- Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit durch Abgabe einer Verzichtserklärung zurückgegeben werden. Eine Rücknahme ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
- Die vorzeitige Rückgabe einer belegten Grabstätte ist auf schriftlichen Antrag des oder der Berechtigten mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist möglich.
- Für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten werden von der oder dem Berechtigten Pflegegebühren bis zum Ablauf der Ruhezeit nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung erhoben. Die Rückgabe wird erst wirksam, wenn die fälligen Gebühren gezahlt worden sind.
- Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe