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Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

Bremen 99012068006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068006000

Leistungsbezeichnung

Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Bauvoranfrage stellen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Volltext

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt verwirklichen dürfen.

In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Hinweis zur Bauvoranfrage

    Es sind diejenigen Bauvorlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid nach § 75 der Bremischen Landesbauordnung zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

    Dies können beispielsweise sein

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als drei Monate),
    • Lageplan,
    • Bauzeichnungen,
    • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Voraussetzungen

Wenn Sie einen Bauvorbescheid beantragen möchten, ist die Einreichung unterschiedlicher Unterlagen erforderlich. Die von Ihnen beigefügten Unterlagen müssen der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, den Sachverhalt eindeutig zu beurteilen. Wenn Ihre Fragen zu Ihrem Bauvorhaben so klar und hinreichend bestimmt formuliert sind, dass eine eindeutige Antwort möglich ist, erhalten Sie einen Bauvorbescheid mit verbindlichen Aussagen zu Ihrer konkreten Anfrage.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, der Tarifziffer 101.07 und ist abhängig von Anzahl und Art der geprüften Einzelfragen und nach Umfang der Ämteranhörung.

Verfahrensablauf

Die Bauvoranfrage stellen Sie in Textform. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

Reichen Sie die Bauvoranfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Bauvoranfrage nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bauvorbescheid. Wenn Sie anschließend für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebührenvorauszahlung auf.

Bearbeitungsdauer

Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über die Bauvoranfrage entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.

Frist

Sie können innerhalb von drei Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids Ihr Bauvorhaben mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. Es kann eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um zwei Jahre beantragt werden. Der Bauvorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung. Diese ist gesondert zu beantragen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bauvoranfrage stellen
  • Möglich, um einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags zu klären.
  • Die Frage klar und hinreichend bestimmt formuliert sein.
  • Der Bauvorbescheid gibt eine verbindliche Auskunft zu den Fragen
  • Gebührenpflichtig
  • Zuständige Stelle: Mag Bhv – Bauordnungsamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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