Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung
Inhalt
Begriffe im Kontext
alleinige Sorge (Synonym), Anerkennung (Vaterschaft) (Synonym), Anfechtung der Vaterschaft (Synonym), Beistandschaft (Synonym), Betreuungsunterhalt (Synonym), Beurkundung (Synonym), elterliche Sorge (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), gemeinsame Sorge (Synonym), gemeinsames Sorgerecht (Synonym), Jugendamt (Synonym), Kindesunterhalt (Synonym), Mindestunterhalt (Synonym), Negativattest (Synonym), nichteheliches Kind (Synonym), Sorgeerklärung (Synonym), Uneheliches Kind (Synonym), Unterhalt (Synonym), Unterhaltsberatung (Synonym), Urkunde (Synonym), Vaterschaft (Synonym), Vaterschaftsanerkennung (Synonym), vollstreckbarer Titel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Vaterschaft zu einem minderjährigem Kind kann in einer öffentlichen Urkunde anerkannt werden. Die notwendigen Zustimmungen (z.B. der Mutter des Kindes) können ebenfalls beurkundet werden.
Die Urkunden können vor oder nach Geburt des Kindes aufgenommen werden.
Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft erhalten. Sie kann hierfür auch eine Beistandschaft des Jugendamtes einrichten.
- Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein,
- es muss aber gezeugt sein
- voraussichtlicher Entbindungstermin oder Geburtsdatum und Namen des Kindes
- Daten des anderen Elternteils
- Der Vater muss persönlich erscheinen
- Die Mutter muss persönlich ihre Zustimmung beurkunden lassen
- Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
- Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
- Nach Aufklärung über die Rechtsfolgen der Urkunde wird diese vorgelesen und vom Vater unterschrieben. Falls die Mutter des Kindes mit erschienen ist, kann diese ebenfalls unterschreiben.
- Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden ausgehändigt.
- Zur Wirksamkeit der Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Wenn auch diese vorliegt, kann man sich beim Geburtsstandesamt des Kindes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, in der der Vater vermerkt ist.
Dauer des Termins ca. 30 bis 60 Minuten. Ein Termin wird in der Regel kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Wochen, angeboten.
- Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsrechtliche Leitlinien
- Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (Homepage)
- Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren nebst Merkblatt (Bundeseinheitliche Formulare aus dem Justizportal des Bundes und der Länder)
- "Das Kindschaftsrecht", Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht und zum Kindesunterhaltsrecht.
- Die Beistandschaft, Fragen und Antworten des Bundesministeriums fürr Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beratung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
- Broschüre vom Bundesministerium zur Beistandschaft und weiteren Hilfen des Jugendamtes
- Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft für Bremerhaven
- Vaterschaft anerkennen
- Die Anerkennung der Vaterschaft wird in öffentlicher Form beurkundet.
- Zuständig ist jedes Standesamt, Jugendämter und Notare
- Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
- Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
- Zuständige Stelle: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Familienrecht oder Standesamt