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Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

Bremen 99133001026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99133001026000

Leistungsbezeichnung

Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

Vaterschaft anerkennen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

alleinige Sorge (Synonym), Anerkennung (Vaterschaft) (Synonym), Anfechtung der Vaterschaft (Synonym), Beistandschaft (Synonym), Betreuungsunterhalt (Synonym), Beurkundung (Synonym), elterliche Sorge (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), gemeinsame Sorge (Synonym), gemeinsames Sorgerecht (Synonym), Jugendamt (Synonym), Kindesunterhalt (Synonym), Mindestunterhalt (Synonym), Negativattest (Synonym), nichteheliches Kind (Synonym), Sorgeerklärung (Synonym), Uneheliches Kind (Synonym), Unterhalt (Synonym), Unterhaltsberatung (Synonym), Urkunde (Synonym), Vaterschaft (Synonym), Vaterschaftsanerkennung (Synonym), vollstreckbarer Titel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Vor der Geburt (1010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?

Volltext

Die Vaterschaft zu einem minderjährigem Kind kann in einer öffentlichen Urkunde anerkannt werden. Die notwendigen Zustimmungen (z.B. der Mutter des Kindes) können ebenfalls beurkundet werden.

Die Urkunden können vor oder nach Geburt des Kindes aufgenommen werden.

Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft erhalten. Sie kann hierfür auch eine Beistandschaft des Jugendamtes einrichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein,
  • es muss aber gezeugt sein
  • voraussichtlicher Entbindungstermin oder Geburtsdatum und Namen des Kindes
  • Daten des anderen Elternteils
  • Der Vater muss persönlich erscheinen
  • Die Mutter muss persönlich ihre Zustimmung beurkunden lassen

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige. 
  • Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
  • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
  • Nach Aufklärung über die Rechtsfolgen der Urkunde wird diese vorgelesen und vom Vater unterschrieben. Falls die Mutter des Kindes mit erschienen ist, kann diese ebenfalls unterschreiben.
  • Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden ausgehändigt.
  • Zur Wirksamkeit der Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Wenn auch diese vorliegt, kann man sich beim Geburtsstandesamt des Kindes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, in der der Vater vermerkt ist.

Bearbeitungsdauer

Dauer des Termins ca. 30 bis 60 Minuten. Ein Termin wird in der Regel kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Wochen, angeboten.

Frist

Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein; es muss aber gezeugt sein.

Hinweise

Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Standesamt erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vaterschaft anerkennen
  • Die Anerkennung der Vaterschaft wird in öffentlicher Form beurkundet.
  • Zuständig ist jedes Standesamt, Jugendämter und Notare
  • Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
  • Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
  • Zuständige Stelle: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Familienrecht oder Standesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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