Sonstige Annexleistungen Übernahme
Inhalt
Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen / Bremerhaven
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
- Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle
- Diese prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für besondere Maßnahmen, um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm bessere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
- Zuständig: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle