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Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

Bremen 99013044207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013044207000

Leistungsbezeichnung

Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

Leistungsbezeichnung II

Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junge volljährige Person noch weiter begleitet werden.

Volltext

Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen. 

Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Begleitet wird dieser vom örtlichen Pflegekinderdienst.

Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.

Die Fachkräfte des örtlichen Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen. 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen dem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine Angabe

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
  • Junge Volljährige
  • Zuständig: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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