Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Heilpädagogische Vollzeitpflege Begleitung

Bremen 99013037207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013037207000

Leistungsbezeichnung

Heilpädagogische Vollzeitpflege Begleitung

Leistungsbezeichnung II

Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)
  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.11.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis.

Volltext

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig. 

In der heilpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen mit einer körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigung eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse. 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Pflegepersonen nehmen Kontakt zu ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst auf. 

Dort erhalten sie vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses spezifische Beratung und Unterstützung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird. 

Darüber hinaus betrifft es ebenso Fälle, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Begleitung Heilpädagogische Vollzeitpflege
  • Unterstützung für Pflegepersonen
  • Zuständig: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal