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Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

Bremen 99041004034000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041004034000

Leistungsbezeichnung

Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kindertagespflege (Synonym), KiTa (Synonym), Tagesmutter (Synonym), Tagesvater (Synonym), Kindergarten (Synonym), Krippe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.11.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung anmelden? Sie benötigen hierzu lediglich die Kinder-Identifikationsnummer Ihres Kindes.

Volltext

Für die Anmeldung in eine Kindertageseinrichtung benötigen Sie die Kinder-Identifikationsnummer (KID) Ihres Kindes. Die KID wird Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch per Post übersandt. 

Das Kindertagesstättenjahr beginnt jedes Jahr am 01. August.

Anträge zur Aufnahme werden mit dem Anmeldeformular direkt in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder online gestellt.

Aufnahmeanträge zum neuen Kindertagesstättenjahr (01.08.) werden in der Regel im Anmeldezeitraum vom 15.01. bis 30.01. eines jeden Jahres gestellt. Die Anmeldung zu Hortangeboten erfolgt in der Regel vom 01. Bis 15. März eines jeden Jahres. 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Kosten

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Antragsformulare erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen oder auf www.bremerhaven.de. 

Die Anmeldeformulare werden in der gewünschten Kindertageseinrichtung abgegeben. 

Eine Anmeldung ist auch online auf der Seite möglich. 

Sie benötigen bei der Anmeldung eine Kinder-Identifikationsnummer (KID). Bitte reichen Sie alle Nachweise zur Berufstätigkeit oder (Hoch-) Schulausbildung der Sorgeberechtigten mit ein. 

Die Platzvergabe erfolgt nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Sie werden schriftlich darüber informiert, ob Ihr Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann. 

Bestätigen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zusage den Betreuungsplatz in der Kindertageseinrichtung. Andernfalls wird der Betreuungsplatz anderweitig vergeben.

Nach dem Aufnahmegespräch in der jeweiligen Kindertageseinrichtung ist das Anmeldeverfahren abgeschlossen.

Bearbeitungsdauer

Sie werden schriftlich darüber informiert, ob Ihr Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann.

Frist

Kinder sollten in der Regel 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in der Kindertageseinrichtung angemeldet werden. Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme zum neuen Kindertagesstättenjahr (01.08. eines jeden Jahres) ist vom 15.01. bis 30.01. eines jeden Jahres. Der Anmeldezeitraum für die Hortbetreuung ist vom 01.03. bis zum 15.03. eines jeden Jahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Falls Ihre Wunscheinrichtung nicht bei der Online-Anmeldung über das Kitaportal Bremen teilnimmt, melden Sie sich bitte persönlich beim entsprechenden Träger beziehungsweise in dieser Einrichtung und erkundigen sich über die individuellen Verfahren für Anmeldung und Platzvergabe für einen Betreuungsplatz.

Wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist, kann es in den folgenden Kindergartenjahren grundsätzlich den Platz in seiner Kita behalten. Falls Sie eine verlängerte Betreuungszeit benötigen, müssen Sie dies jedoch jedes Jahr neu anmelden und Ihren Bedarf jährlich nachweisen.

Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08 und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Eintritt und Austritt des Kindes in beziehungsweise aus der Kindertageseinrichtung kann auch im Laufe des Kindergartenjahres erfolgen.

Die frühkindliche Bildung im Kindergarten ermöglicht Kindern gemeinsames Spielen mit anderen Kindern und bietet ihnen vielfältige Lernchancen. Eltern erhalten Tipps zur Entwicklung ihrer Kinder und können sich mit anderen Eltern austauschen. Die Qualität der Angebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.

Im Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich werden die für die Kindergärten in Bremen und Bremerhaven geltenden Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung beschrieben. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung
  • Online möglich auf bremerhaven.de
  •  Anmeldung erfolgt mit einem Anmeldeformular in der gewünschten Kindertageseinrichtung
  • Eine Kinder-Identifikationsnummer ist hierfür nötig
  • Zuständig: jeweilige Kindertagesstätte in städtischer oder freier Trägerschaft

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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