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Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung

Bremen 99013035029000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013035029000

Leistungsbezeichnung

Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

Volltext

Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt. 

Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gesundheitszeugnis
  • Gesundheitsfragen
  • Gehaltsabrechnung (PP1, PP2)
  • Bild der Familie

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Dort können sie sich informieren. 

Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen. 

Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren. 

Die Eignung als Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII oder die Erlangung der Erlaubnis nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. So führt lediglich die Einreichung des Bewerbungsformulars nicht zu einer Eignung als Pflegeperson.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern
  • Zuständig: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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