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Begleitung des Kindes auf der Suche nach der Herkunft Begleitung

Bremen 99013018207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013018207000

Leistungsbezeichnung

Begleitung des Kindes auf der Suche nach der Herkunft Begleitung

Leistungsbezeichnung II

Menschen bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Adoption (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

12.01.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind adoptiert und suchen Ihre Herkunftsfamilie? Dann können Sie sich beim örtlichen Jugendamt oder der Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Auch Mitglieder der Herkunftsfamilie bekommen Unterstützung bei der Suche nach dem Verbleib eines adoptierten Kindes.

Volltext

Adoptivkinder haben ein Recht darauf, etwas über die eigene Abstammung zu erfahren. Auch die Adoptiveltern können die Akten bis zur Volljährigkeit des Kindes einsehen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle, die die Adoption vermittelt hat, begleitet die Akteneinsicht in allen Fällen. Zugänglich sind die Informationen zur Herkunft und Lebensgeschichte der oder des Adoptierten. Das bedeutet, dass man nicht die gesamte Akte durchlesen kann.

Die Akten über Adoptionsvermittlungen werden ab der Geburt des Kindes 100 Jahre aufbewahrt. Die Adoptionsakten liegen bei dem Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat. Auch bei der Suche nach den leiblichen Eltern werden Adoptivkinder und ihre Familien von Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

Auf Wunsch können Sie sich auch erstmal anonym beraten lassen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie müssen adoptiert worden sein. Alles Weitere wird im Einzelfall besprochen. 

Kosten

Auskunft, Beratung und Unterstützung sind kostenlos.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine Angabe

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Begleitung des Kindes auf der Suche nach der Herkunft 
  • Recht auf Beratung und Unterstützung
  • Auch Adoptionsfamilie kann Akten einsehen
  • Nur Teile dürfen eingesehen werden
  • Akten werden 100 Jahre ab Geburt aufbewahrt
  • Zuständige Stelle: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle

Ansprechpunkt

  • Adoptionsvermittlungsstelle Bremerhaven      E-Mail: Adoptionsvermittlungsstelle@magistrat.bremerhaven.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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