Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
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Begriffe im Kontext
Adoption (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.01.2023
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.
Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
Gebühr:
1.300€
Gebühr für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Gebühr:
1.200€
Gebühr für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
- Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
- Es entstehen verschiedene Kosten
- Behördenseitig gibt es Gebühren für die Eignungsprüfungen
- Adoptionsvermittlungsstelle Bremerhaven E-Mail: Adoptionsvermittlungsstelle@magistrat.bremerhaven.de