eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 12 Absatz 4, eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 14a Absatz 1, eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 7 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 25 Satz 1 Nummer 7 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 36b (Personalausweisverordnung – PauswV)
Sie wollen die Adresse auf ihrer eID-Karte ändern lassen? Erfahren Sie hier mehr darüber.
Seit dem 15.11.2023 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin im BürgerServiceCenter Mitte innerhalb der Öffnungszeiten des Express-Schalters (Mo und Do 07.30 bis 17.00, Di und Fr 07.30-12.00 sowie Mi 07.30-13.00) erledigen.
Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße und im BürgerServiceCenter Nord benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen.
Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Sie sind umgezogen und möchten Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte ändern lassen? Das können Sie in einem der BürgerServiceCenter machen.
- Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße oder im BürgerServiceCenter-Nord müssen Sie für das Anliegen einen Termin vereinbaren:
- entweder telefonisch über die Nummer 115
- oder online über www.service.bremen.de
- Im BürgerServiceCenter-Mitte können Sie dieses Anliegen ohne Termin am Express-Schalter erledigen. Die Öffnungszeiten des Express-Schalters sind:
- Mo und Do 07.30 bis 17.00 Uhr
- Di und Fr 07.30 bis 12.00 Uhr
- Mi 07.30 bis 13.00 Uhr
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend wird Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte geändert.
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Änderung der Adresse erfolgt nur auf dem Chip der eID-Karte
- Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
- Karte bleibt aber gültig, auch wenn auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist
- Zuständig: BSCen