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Grundstückswertermittlung beantragen

Bremen 99123007128000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123007128000

Leistungsbezeichnung

Grundstückswertermittlung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Grundstückswertermittlung beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bewertung (Synonym), Gutachten (Synonym), Immobilienbewertung (Synonym), Schätzung (Synonym), Verkehrswertgutachten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wer ermittelt den Grundstückswert meiner Immobilie?

Volltext

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. individuelle Gutachten über den Verkehrswert von:

  • unbebauten Grundstücken
  • bebauten Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Erbbaurechten sowie
  • über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Altenteile oder Wohnrechte).

Grundlage der Bewertung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses , in der alle Kaufverträge über Immobilien in Bremerhaven gesammelt und ausgewertet werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer:innen
  • Miteigentümer:innen
  • erbberechtigte Person unter Vorlage des Erbscheins

Kosten

Im Regelfall gilt folgender Gebührenansatz (zuzüglich Mehrwertsteuer): bei Verkehrswerten bis zu 500.000 €: 4,5 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 900 € bei Verkehrswerten von 500.000 € bis 1.000.000 €: 1,1 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2600 € bei Verkehrswerten über 1.000.000 €: 0,8 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2900 € Es bestehen jedoch einige Ausnahmetatbestände! Bitte im Einzelfall nachfragen.

Verfahrensablauf

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann entweder formlos schriftlich beantragt werden oder mit einem Antragsformular, das dem:der Antragsteller:in auf Anforderung zugesandt wird.

Es sind zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts notwendig:

  1. Umfangreiche Bestandsaufnahme durch einen Bausachverständigen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  2. Besichtigung des Bewertungsobjekts durch den Gutachterausschuss (3 unabhängige Sachverständige) mit anschließender Beratung des Verkehrswerts

Bearbeitungsdauer

variiert je nach Auftragslage: bitte aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Antragsunterlagen sind abhängig vom Bewertungsobjekt. Der Gutachterausschuss hält verschiedene Formularsätze vor, die auf die Bewertungsobjekte zugeschnitten sind. Bitte im Einzelfall nachfragen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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