Grundstückswertermittlung beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. individuelle Gutachten über den Verkehrswert von:
- unbebauten Grundstücken
- bebauten Grundstücken
- Eigentumswohnungen
- Erbbaurechten sowie
- über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Altenteile oder Wohnrechte).
Grundlage der Bewertung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses , in der alle Kaufverträge über Immobilien in Bremerhaven gesammelt und ausgewertet werden.
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer:innen
- Miteigentümer:innen
- erbberechtigte Person unter Vorlage des Erbscheins
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann entweder formlos schriftlich beantragt werden oder mit einem Antragsformular, das dem:der Antragsteller:in auf Anforderung zugesandt wird.
Es sind zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts notwendig:
- Umfangreiche Bestandsaufnahme durch einen Bausachverständigen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Besichtigung des Bewertungsobjekts durch den Gutachterausschuss (3 unabhängige Sachverständige) mit anschließender Beratung des Verkehrswerts
Die Antragsunterlagen sind abhängig vom Bewertungsobjekt. Der Gutachterausschuss hält verschiedene Formularsätze vor, die auf die Bewertungsobjekte zugeschnitten sind. Bitte im Einzelfall nachfragen.