Einschulungsuntersuchung Durchführung
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Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen. Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend. Sie dient dazu die Schulbereitschaft festzustellen, die Eltern hinsichtlich der Einschulung zu beraten und festgestellte schulrelevante Förderbedarf an die Schule weiterzugeben.
Die Mitarbeiter des schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob das Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.
- Vorsorgeuntersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfdokument
- Arzt- oder Krankenhausberichte
- Sofern vorhanden.
- Brille, Heilhilfsmittel
- Sofern vorhanden.
- Ihr Kind ist schulpflichtig.
- Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
- Meldeadresse in Bremen.
- Kinder mit Behinderungen können auf Antrag ein Jahr früher an der Untersuchung teilnehmen.
- Die Eltern erhalten eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.
- Die Untersuchung findet regional in den Stadtteilen statt.
- Schuleingangsuntersuchung
- Untersuchung auf Schulbereitschaft des Kindes.
- Ziele: Beratung der Eltern; Empfehlung von Fördermaßnahmen
- Zuständige Stellen:
- Gesundheitsamt Bremen I Kindr- und Jugendgesundheitsdienst
- Stadtteil-Teams
- Herr Simon WalzAbschnittsleiter Gesundheitsfachkräfte
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen
E-Mail: simon.walz@gesundheitsamt.bremen.de
Telefon: 0176 16607720 - Herr Günther WiesenbergAbschnittsleiter Gesundheitsfachkräfte
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen
E-Mail: guenther.wiesenberg@gesundheitsamt.bremen.de
Telefon: 0176 16607720