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Einschulungsuntersuchung Durchführung

Bremen 99088028058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088028058000

Leistungsbezeichnung

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Schuleingangsuntersuchung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Einschulungsuntersuchung (Synonym), Schulärztliche Untersuchung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.

Volltext

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen. Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend. Sie dient dazu die Schulbereitschaft festzustellen, die Eltern hinsichtlich der Einschulung zu beraten und festgestellte schulrelevante Förderbedarf an die Schule weiterzugeben.

Die Mitarbeiter des schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob das Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. 

Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgeuntersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfdokument
  • Arzt- oder Krankenhausberichte
    • Sofern vorhanden.
  • Brille, Heilhilfsmittel
    • Sofern vorhanden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist schulpflichtig.
  • Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
  • Meldeadresse in Bremen.
  • Kinder mit Behinderungen können auf Antrag ein Jahr früher an der Untersuchung teilnehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Eltern erhalten eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.
  • Die Untersuchung findet regional in den Stadtteilen statt.

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchung dauert insgesamt in der Regel etwa 45 - 60 Minuten.

Frist

Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen Oktober und Juni statt.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schuleingangsuntersuchung
  • Untersuchung auf Schulbereitschaft des Kindes.
  • Ziele: Beratung der Eltern; Empfehlung von Fördermaßnahmen
  • Zuständige Stellen:
    • Gesundheitsamt Bremen I Kindr- und Jugendgesundheitsdienst
    • Stadtteil-Teams

Ansprechpunkt

  • Herr Simon WalzAbschnittsleiter Gesundheitsfachkräfte Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Gesundheitsamt Horner Straße 60-70 28203 Bremen
          E-Mail: simon.walz@gesundheitsamt.bremen.de
          Telefon: 0176 16607720
  • Herr Günther WiesenbergAbschnittsleiter Gesundheitsfachkräfte Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Gesundheitsamt Horner Straße 60-70 28203 Bremen
          E-Mail: guenther.wiesenberg@gesundheitsamt.bremen.de
          Telefon: 0176 16607720

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden