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Einzelprojektförderung im Bereich Integration Gewährung

Bremen 99148149000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148149000000

Leistungsbezeichnung

Einzelprojektförderung im Bereich Integration Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Förderung von Einzelprojekten im Bereich Integration beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Integration (1080400)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung dafür beantragen.

Volltext

Die Stadt Bremerhaven versteht Integration als Prozess zur Verwirklichung von chancengleicher Teilhabe aller in Bremerhaven lebender Menschen unabhängig von nationaler, kultureller und/oder ethnischer Zugehörigkeit.

Sollten Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt Bremerhaven eine Förderung dafür zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus den Musterformularen für den Projektantrag

Voraussetzungen

  • Zuwendungen zu Projektförderungen können von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von juristischen Personen des privaten Rechts, insbesondere eingetragenen Vereinen beantragt werden. Für die Antragstellung müssen die Formulare der Rahmenrichtlinie verwendet werden. Projektmittel können immer nur für das laufende Haushaltsjahr gewährt werden.
  • Dem Antrag ist neben der Erklärung zum Maßnahmenbeginn ein Finanzierungsplan beizufügen, der die maßgeblichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Beginn des Vorhabens gilt in der Regel der Abschluss eines der Maßnahme zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht).

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Für die Förderung muss ein Antrag gestellt werden. Die Formulare der Rahmenrichtlinie stehen als Downloads zur Verfügung.
  • Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind im Original per Post oder persönlich an das Sozialreferat zu übermitteln. Dort wird der Antrag anschließend geprüft und über ihn entschieden.
  • Nach Abschluss eines Projektes muss dem Sozialreferat zeitnah (in der Regel innerhalb von sechs Wochen) ein Verwendungsnachweis, sowie ein ausführlicher Sachbericht übersendet werden. Auch dafür steht ein Formular zum Download zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

- Anträge für Ganzjahres-Projekte sind grundsätzlich schriftlich bis 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. - Anträge, die nicht ein ganzes Jahr umfassen, können laufend gestellt werden. Sie sind grundsätzlich jedoch spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Förderung von Einzelprojekten im Bereich Integration beantragen
  • Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.
  • Antrag notwendig.
  • Zuständige Stelle:
    • Sozialreferat

Ansprechpunkt

  • Herr Manuel Kramer      E-Mail: Manuel.Kramer@magistrat.bremerhaven.de
          Telefon: +49 471 590 3072
  • Frau Kristina Steinig      E-Mail: Kristina.Steinig@magistrat.bremerhaven.de
          Telefon: +49 471 590 2670
  • Frau Melanie Zylka      E-Mail: Melanie.Zylka@magistrat.bremerhaven.de
          Telefon: +49 471 590 2415

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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