Förderung für Umweltbildung Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Förderung von Bildung und Forschung (2060900)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie sind Verantwortliche:r eines durch die Senatorin für Kinder und Bildung geförderten Lernortes aus dem Bereich der Umweltbildung und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?
Externe Lernorte aus dem Bereich Umweltbildung und globales Lernen mit bestehenden Kooperationsvereinbarungen können Anträge bei der Senatorin für Kinder und Bildung auf Zuwendung stellen.
Zur Förderung ihrer Arbeit können die externen Lernorte / Bildungspartner:innen (gemäß einer Kooperationsvereinbarung) Anträge auf Zuwendung stellen. Diese Anträge sind jährlich neu zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Senatorin für Kinder und Bildung ein Abschlussbericht zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Dieser wird inhaltlich und fachlich geprüft und im Referat Finanzmanagement archiviert.
- Antrag und Projektskizze
Es muss eine Projektskizze zur Maßnahme vorgelegt und ein Finanzierungsplan erstellt werden.
Diese Unterlagen müssen zusammen mit einem formlosen Antrag eingereicht werden.
- Der / die Antragsteller:in reiht einen Antrag auf Zuwendung bei Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 20 – Qualitätsentwicklung und Standardsicherung ein.
- Die Landeskoordination prüft den Antrag inhaltlich und reicht ihn bei positivem Eindruck an das Referat Finanzmanagement als Vermerk zur weiteren Bearbeitung.
- Das Referat Finanzmanagement prüft den Antrag aus finanzieller Sicht und gibt Rückmeldung an die Landeskoordinatorin.
- Das Finanzmanagement schreibt den Bewilligungsbescheid und weist das Geld zur Auszahlung an.
- Förderung von Projekten zu "Umwelt- und Naturschutz" sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung" beantragen
- Antragsmöglichkeit für externe Lernorte mit Kooperationsvereinbarung
- Jährliche Beantragung
- Abschlussbericht notwendig
- Zuständig: SKB Referat 20