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Förderung für Umweltbildung Bewilligung

Bremen 99400042017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400042017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Umweltbildung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung für Umweltbildung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind Verantwortliche:r eines durch die Senatorin für Kinder und Bildung geförderten Lernortes aus dem Bereich der Umweltbildung und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?

Volltext

Externe Lernorte aus dem Bereich Umweltbildung und globales Lernen mit bestehenden Kooperationsvereinbarungen können Anträge bei der Senatorin für Kinder und Bildung auf Zuwendung stellen.

Zur Förderung ihrer Arbeit können die externen Lernorte / Bildungspartner:innen (gemäß einer Kooperationsvereinbarung) Anträge auf Zuwendung stellen. Diese Anträge sind jährlich neu zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Senatorin für Kinder und Bildung ein Abschlussbericht zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Dieser wird inhaltlich und fachlich geprüft und im Referat Finanzmanagement archiviert.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag und Projektskizze

    Es muss eine Projektskizze zur Maßnahme vorgelegt und ein Finanzierungsplan erstellt werden.

    Diese Unterlagen müssen zusammen mit einem formlosen Antrag eingereicht werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigung muss vorliegen.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

  • Der / die Antragsteller:in reiht einen Antrag auf Zuwendung bei Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 20 – Qualitätsentwicklung und Standardsicherung ein.
  • Die Landeskoordination prüft den Antrag inhaltlich und reicht ihn bei positivem Eindruck an das Referat Finanzmanagement als Vermerk zur weiteren Bearbeitung.
  • Das Referat Finanzmanagement prüft den Antrag aus finanzieller Sicht und gibt Rückmeldung an die Landeskoordinatorin.
  • Das Finanzmanagement schreibt den Bewilligungsbescheid und weist das Geld zur Auszahlung an.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Keine Angabe.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Förderung von Projekten zu "Umwelt- und Naturschutz" sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung" beantragen
  • Antragsmöglichkeit für externe Lernorte mit Kooperationsvereinbarung
  • Jährliche Beantragung
  • Abschlussbericht notwendig
  • Zuständig: SKB Referat 20

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden