Förderung für digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.
Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.
Die Bewilligung der Zuwendung in Bremen erfolgt auf Grundlage der Förderberechtigung (Punkt 14) und der Förderfähigkeit der Maßnahmen (Punkt 12).
- Hauptantragsformular
- Bestandsaufahme bestehender IT-Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand (Anlage A)
- Tabellarische Darstellung der Maßnahmen-Daten inklusive Kurzbeschreibung (Anlage B)
- Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT- Support nach § 6 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung (Anlage C)
- Tabellarische Medienkonzepte der Schulen, die der Antrag als Letztempfänger betrifft (Pädagogisch-Technische-Einsatzkonzepte)
- Medienkonzept des Schulträgers
Antragsberechtigt sind Schulträger von Bremerhavener und Bremer Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft
Antragsberechtigte wurden vorab über das Antragsverfahren und Fördervolumen informiert sowie mit Zugangsdaten zum Maßnahmen-Anmeldesystem (MAS) ausgestattet.
Darüber hinaus kann eine Anfrage auf Prüfung eines Berechtigungsanspruch formlos bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen digital über das Maßnahmenanmeldesystem (MAS) sowie zusätzlich das Hauptantragsformular in postalischer Form.
Es erfolgt ein Antragsbescheid. Der positive Bescheid enthält u. A. Informationen zur beschiedenen Zuwendungshöhe, dem Zeitraum und Verfahren für Mittelabrufe und zum Verwendungsnachweisprozess.
Gegen diesen Bescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.
Mittelabrufe erfolgen per digitalem sowie postalischem Formular, sobald der Antragsbescheid nach einem Monat rechtskräftig geworden ist.
Die einmonatige Frist gemäß Rechtsbehelf des Bescheides kann durch einen Rechtsbehelfsverzicht verkürzt werden (Formular Rechtsbehelfsverzicht). Mittelabrufe können in diesem Fall sofort nach Zustellung eines positiven Antragbescheids erfolgen. Mehrfache Mittelabrufe bis zur Höhe der festgesetzten Zuwendungshöhe sind zulässig. Mittelabrufen muss das Formular Datenschutzerklärung beigefügt sein.
Nach positiver Prüfung eines Mittelabrufs wird die Auszahlung durch das Finanzmanagement der zuständigen Stelle angewiesen.
- Förderung der Digitalisierung der Schulen im Land Bremen aus Mitteln des Bundes (DigitalPakt Schule)
- Unterstützung durch Bund
- Beantragung und Bewilligung durch FHB
- Ziel: zeitgemäße, digitale Bildungsinfrastruktur
- Onlinedienst vorhanden
- Zuständig: SKB, Referat 15