Archivgut Einsicht gewähren
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Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Wenn sie die Dokumentation zu einem abgeschlossenen Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück einsehen wollen, müssen sie dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Die Dokumentation enthält:
- die Bauakte mit den wesentlichen Dokumenten der Baugenehmigung, wie Grundrisszeichnungen oder Angaben zu Baujahr und Wohnfläche,
- den Standsicherheitsnachweis (Statik),
- die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- Akten zum Garagenhof oder
- Akten zum Kleingarten.
Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter des Grundstücks sind auf dem das Bauvorhaben steht.
- Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. durch Vorlage einer Vollmacht oder eines Erbscheins).
- Das jeweilige Grundstück muss sich in der Stadtgemeinde Bremen befinden.
- Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein.
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über einen Online-Dienst ein. Alternativ kann der Antrag auch formlos mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen schriftlich gestellt werden.
- Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
- Es wird auf Grundlage des § 29 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Einsicht in die Bauakte vorliegen und die Bauakte bei der zuständigen Stelle vorliegt.
- Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Bauakte in elektronischer Form übermittelt. Hierfür erhalten Sie per E-Mail einen verschlüsselten Link zum Download der Bauakte und in einer zweiten E-Mail den Zugangscode.
- Auf diesem Weg erhalten Sie ebenfalls einen Kostenbescheid.
Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie.
Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass eine Bauakte nicht vorhanden ist, sodass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.
- Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen
- Für abgeschlossene Bauvorhaben
- Berechtigt sind Eigentümer:in bzw. Erbbauberechtigte:r des Grundstücks
- Alternativ: berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Erbe)
- Antrag und Download über Onlinedienst
- Zuständig Bremen: SBMS, Service-Center Bau
- Zuständig Bremen-Nord: SBMS, Bauamt Bremen Nord