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Förderung für private Förderschulen Auszahlung

Bremen 99400189079000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400189079000

Leistungsbezeichnung

Förderung für private Förderschulen Auszahlung

Leistungsbezeichnung II

Förderung für private weiterführende Schulen auszahlen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Hier erfahren Sie mehr über die Zuschüsse für private weiterführende Schulen im Land Bremen.

Volltext

Der Träger einer genehmigten Ersatzschule, die gemeinnützig und ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, erhält vom Land einen Zuschuss.

Der Zuschuss darf nach Ablauf von 3 Jahren seit Aufnahme des Unterrichts erstmalig gewährt werden.

Der Zuschuss wird für ein Schuljahr aus dem Schülerkostensatz multipliziert mit der Zahl der Schülerinnen und Schüler festgesetzt.

Der Schülerkostensatz beträgt für Grundschulen 72,3 Prozent, für Oberschulen und die Waldorfschule 76 Prozent und für Gymnasien 93 Prozent der tatsächlichen Personalausgaben der entsprechenden öffentlichen Schulen. Der Zuschuss wird entsprechend der Entwicklung der Schülerkostensätze angepasst.

Die Zahl der Schüler berücksichtigt diejenigen Schüler der jeweiligen Ersatzschule, die in Bremen ihre Wohnung haben und im jeweiligen Monat die Ersatzschule besuchen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung der Schüler*innen-Zahlen

Voraussetzungen

Genehmigung als Ersatzschule nach Bremischem Privatschulgesetz

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nach Meldung der Schüler*innen-Zahlen zum 15.10 jeden Jahres durch die Privatschulen werden die Zuschüsse per Überweisung ausgezahlt.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Bis zum 15.10. eines Jahres müssen die privaten Ersatzschulen der Stadtgemeinde Bremen Ihre Schülerzahlen melden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Förderung für private allgemeinbildende Förderzentren auszahlen
  • Grundlage: Schülerkostensatz
  • Schülerkostensatz wird als Anteil der tatsächlichen Ausgaben der öffentlichen Schulen festgelegt.
  • Zuschuss: Schülerzahl x Schülerkostensatz
  • Nach Übermittlung der Schülerzahlen jährliche Berechnung und Auszahlung
  • Zuständig: SKB, Referat 13 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden