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Regelung des Landes Bremen zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen

Bremen 99010022001005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022001005

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Regelung des Landes Bremen zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Afghanische Staatsangehörige, die infolge des Krieges in ihrem Heimatland und nach der Machtergreifung durch die Taliban aus ihrem Wohnort in Afghanistan fliehen mussten, können die Aufnahme durch ihre in Bremen lebenden Verwandten beantragen. 

Volltext

Der Senator für Inneres und Sport hat in einem Erlass, der am 01.08.2023 in Kraft tritt, festgelegt, dass afghanische Staatsangehörige, die infolge des Krieges in ihrem Heimatland und nach der Machtergreifung durch die Taliban aus ihrem Wohnort in Afghanistan fliehen mussten, die Aufnahme durch ihre in Bremen lebenden Verwandten beantragen können. 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzung ist u.a., dass 

  • eine enge verwandtschaftliche Beziehung zu denen in Bremen lebenden afghanischen oder deutschen Staatsangehörigen besteht und
  • der Aufnehmende oder ein Dritter wirtschaftlich in der Lage ist und sich entsprechend verpflichtet, für deren Lebensunterhalt aufzukommen (ohne Kosten der Gesundheitsversorgung)

Hinweise zum verwandtschaftlicher Bezug

Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist schriftlich zu stellen. Der Antrag kann zunächst formlos, per E-Mail an afghanistan@migrationsamt.bremen.de gestellt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist hierfür zunächst nicht erforderlich.

In dem Antrag sollte stehen, wer einreisen möchte und welche verwandtschaftliche Beziehung besteht. Außerdem sollten Sie bereits Angaben über die Höhe Ihres monatlichen Einkommens (z.B. Arbeitseinkommen) machen. 

Sobald wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen oder Rückfragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag muss bis zum 31.01.2024 im Migrationsamt eingegangen sein. Weitere Details können dem Erlass entnommen werden, den Sie unter „Weitere Informationen“ finden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden