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Schülerbeförderung Durchführung

Bremen 99088011058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088011058000

Leistungsbezeichnung

Schülerbeförderung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Schülerbeförderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.

Volltext

Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (geistige Beeinträchtigung, Rollstuhl, Hören und Sehen im Förderzentrum) besteht der Anspruch der Sammelbeförderung.

Die Schülersammelbeförderung kann von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kindern einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

  • Körperlich-motorische Entwicklung
  • Geistige Beeinträchtigung
  • Sozial-emotionale Entwicklung bei Beschulung im Förderzentrum
  • Hören bei Beschulung im Förderzentrum
  • Sehen bei Beschulung im Förderzentrum

Die Schüler*innen werden mit Kleinbussen morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sonderpädagogischer Förderbedarf in geistiger Beeinträchtigung, körperlich-motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören und sozial-emotionale Entwicklung bei Beschulung in speziellen Förderzentren.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die Schule, falls sie die Busbeförderung für ihr Kind nutzen möchten bzw. sie werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Sammelbeförderung in Anspruch nehmen möchten.

Wenn die Sammelbeförderung genutzt werden soll, wendet sich die Schule an das Referat 40 der Senatorin für Kinder und Bildung. Dieses tritt mit dem jeweiligen Fahrdienst in Kontakt, um die Busbeförderung zu organisieren. Der Fahrdienst gibt die Rückmeldung, ob und zu wann das Kind in die Sammelbeförderung integriert werden kann. Dieses hängt von der Wohnadresse und von der aktuellen Belegung des Fahrzeugs ab. Bei positivem Ergebnis gibt der Fahrdienst dem Referat 40 eine zügige Rückmeldung und setzt sich mit dem Eltern in Verbindung um ihnen mitzuteilen, wann ihr Kind künftig morgens von zu Hause abgeholt wird und wann es wieder zu Hause sein wird.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist variabel, da zuerst die Möglichkeit der Sammelbeförderung geprüft wird. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Möglichkeit einer Einzelbeförderung geprüft.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schüler-Sammelbeförderung beantragen
  • Möglich bei bestimmten Beeinträchtigungen der Schüler:innen
  • Erziehungsbereichtigte wenden sich an die Schule
  • Die Schule nimmt Kontakt mit der zuständigen Stelle auf
  • Zuständig: SKB Referat 40

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden