Lehramtsreferendariat Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Bremisches Lehrerausbildungsgesetz für Lehrämter
- Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetz
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst
- Auswahl-, Vergabe- und Kapazitätsverordnung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an öffentlichen Schulen
- Katalog der Prüfungsfächer der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
Sie absolvieren ein Lehramtsstudium oder haben ein solches absolviert und interessieren sich für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst? Informieren Sie sich hier.
Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihres Lehramtsstudiums können Sie sich für den Vorbereitungsdienst in Bremen bewerben.
In Bremen kann eine Ausbildung für folgende Lehrämter erfolgen:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Gymnasien/Oberschulen
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt zunächst die Zulassung und im Anschluss die Einstellung. Beides in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Die Ausbildung findet in einer Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule und einem Studienseminar statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.
Mit Bestehen der Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt gilt der Vorbereitungsdienst als abgeschlossen.
- Antrag
Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst (vollständig ausgefüllt)
- Lebenslauf
Lebenslauf mit lückenlosen Angaben über den zeitlichen Ablauf der Ausbildung und evtl. bisheriger Tätigkeit
(Lebenslauf bitte unterschreiben).
- Bescheinigung
Bescheinigung für eventuelle Wehr, -Zivildienstzeiten oder ein Freiwilliges Soziales Jahr
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/ Heiratsurkunde
Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde sowie ggf. der Heiratsurkunde mit Nachweis über die Namensführung, der Geburtsurkunden der Kinder sowie des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk.
Ausländische Urkunden müssen übersetzt sein.
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (Zugang zum Hochschulstudium/Abiturzeugnis)
- Nachweis über die Masernschutzimpfung
Wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren sind, reichen Sie bitte den Nachweis eines Masernimpfschutzes ein. Dazu reicht der Impfpass oder der ärztliche Nachweis über eine bestehende Masernimmunität (s. Formular über einzureichende Bewerbungsunterlagen)“ oder eine anderweitige ärztliche Bescheinigung (alles im Original).
- Hinweis
Beglaubigungen sind für LIS-interne Zwecke möglich, bitte hierfür die Originale und Kopien mitbringen oder zusenden.
Voraussetzung für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudiums (Master of Education oder Erstes Staatsexamen).
Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium (1. Phase) müssen Sie, um in Bremen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst (2. Phase) absolvieren.
Das Masterzeugnis oder eine Bescheinigung mit der endgültigen Gesamtnote kann jeweils nachgereicht werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Fristen dazu auf der Homepage des LIS.
Informationen über das Bewerbungsverfahren in den Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Seite des LIS unter „Weitere Informationen“
Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit/Altersgrenze 45 Jahre bei Einstellung). Alternativ erfolgt eine Einstellung in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.
Die Ausbildung findet am Landesinstitut für Schule sowie an ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschulen statt.
Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.
- Bewerbung zum Lehramts-Referendariat
- Nach Abschluss des Lehramtstudiums
- In Bremen für folgende Lehrämter möglich:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Gymnasien/Oberschulen
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
- Teilzeit möglich
- Zuständig: LIS Bremen