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Fachoberschule Aufnahme

Bremen 99019043034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019043034000

Leistungsbezeichnung

Fachoberschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung an einer Fachoberschule

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Fachoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?

Volltext

Die einjährigen und zweijährigen Bildungsgänge der Fachoberschule führen zur Fachhochschulreife, der einjährige Bildungsgang Fachoberschule Klassenstufe 13 führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einem Nachweis über die zweite Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.

Zweijährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:

Die zweijährige Fachoberschule kann direkt nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule besucht werden. Im ersten Jahr wird der Unterricht von der fachpraktischen Ausbildung in einem Betrieb, in einer Einrichtung oder in der Schule begleitet und vermittelt fachpraktische Kenntnisse und Kompetenzen. Der Unterricht im zweiten Jahr erfolgt in Vollzeitform.

Einjährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:

Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in die einjährige Fachoberschule sind der Mittlere Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene und für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.

Fachoberschule, Klassenstufe 13:

Für besonders befähigte Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Fachoberschule wird eine Klassenstufe 13 eingerichtet. Sie führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmeformular

    Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar).

  • Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen

Zweijährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:

  1. der Mittlere Schulabschluss
    a) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,3 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
    b) einer Schule mit Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, der auf dem erweiterten Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „ausreichend“, auf dem grundlegenden Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „befriedigend“ erworben wird und
  2. die Vorlage eines Vertrages über ein geeignetes Praktikum, wenn die fachpraktische Ausbildung außerhalb der Schule stattfindet und
  3. die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.

Einjährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:

  1. der Mittlere Schulabschluss,
  2. der Nachweis einer abgeschlossenen und für die Fachrichtung einschlägigen
    a) mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung; zusätzlich ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule beizufügen; oder
    b) entsprechenden Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
    c) Berufsausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Abschlussprüfung,
  3. die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.

An die Stelle einer Berufsausbildung kann eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung oder in einem nach Landesrecht geregelten Beruf treten.

Einjährige Fachoberschule, Klassenstufe 13:

Abschlusszeugnis der zweijährigen Fachoberschule (Fachhochschulreife) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5; keines der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch darf die Note „mangelhaft“ ausweisen.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Wählen Sie die gewünschte Fachoberschule aus.
  • Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der gewünschten Schule ein.
  • Nach erfolgter Auswahl durch die Schule erhalten Sie eine Mitteilung zur Ihrer Aufnahme

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert von Fachoberschule zu Fachoberschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Fachoberschule über die Bearbeitungsdauer. oder Ablehnung.

Frist

Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgängen vom 8. Juli 2003“ ist die Bewerbungsfrist jeweils der 01.03. eines jeden Jahres.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anmeldung an einer Fachoberschule
  • Fachoberschule bietet verschiedene Bildungsgänge an, die zu verschiedenen Abschlüssen führen.
  • Zweijährige Fachoberschule: nach allgemeinbildender Schule, mit fachpraktischer Ausbildung im ersten Jahr und Vollzeitunterricht im zweiten Jahr. Ziel: Fachhochschulreife
  • Einjährige Fachoberschule: nach Mittlerem Schulabschluss und einschlägiger Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, mit Vollzeitunterricht. Ziel: Fachhochschulreife
  • Fachoberschule Klassenstufe 13: für besonders befähigte Absolventen der zweijährigen Fachoberschule, mit Vollzeitunterricht. Ziel: Fachgebundener Hochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife (bei Nachweis einer zweiten Fremdsprache).
  • Zuständig: Jeweilige Fachoberschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden