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Sonstige Annexleistungen Übernahme

Bremen 99013048068000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013048068000

Leistungsbezeichnung

Sonstige Annexleistungen Übernahme

Leistungsbezeichnung II

Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

Volltext

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH. 
  • Das Amt für soziale Dienste prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
  • Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für besondere Maßnahmen, um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm bessere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
  • Zuständig:
    • Ansprechpunkt für Bürger:innen / Beratung: PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH 
    • Bewilligung: 
      • Blumenthal, Vegesack Burglesum: Amt für Soziale Dienste,  
        • Sozialzentrum 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe 
      • Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle: Amt für Soziale Dienste, 
        • Sozialzentrum 2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom: Amt für Soziale Dienste, 
        • Sozialzentrum 4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe 
      • Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever: Amt für Soziale Dienste,
        • Sozialzentrum 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen:
        • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien – Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden