Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen
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Fachlich freigegeben am
29.02.2024
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Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
- Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH.
Die Bearbeitung der Anträge durch das Amt für soziale Dienste kann einige Zeit in Anspruch nehme
- Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen
- Zuständig:
- Ansprechpunkt für Bürger:innen / Beratung: PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH
- Bewilligung:
- Blumenthal, Vegesack Burglesum: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen:
- Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien – Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen
- Blumenthal, Vegesack Burglesum: Amt für Soziale Dienste,