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Leistungen der Krankenhilfe – Zuzahlungen und Eigenanteile

Bremen 99013043173000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013043173000

Leistungsbezeichnung

Leistungen der Krankenhilfe – Zuzahlungen und Eigenanteile

Leistungsbezeichnung II

Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Amt für soziale Dienste unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.

Volltext

Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln befreit (Ausnahme Fahrtkosten). 

Darüber hinaus gehende Zuzahlungen und Eigenanteile bei Leistungen der Krankenhilfe bzw. –versicherung von Pflegekindern in Vollzeitpflege werden grundsätzlich vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen. Diese Kosten sind jedoch bereits mit den monatlichen Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe und den monatlichen Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe abgegolten. Die betrifft z.B. Zuzahlungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente, Fahrtkosten oder kieferorthopädische Leistungen.

Nur nach Art und Umfang außerordentliche Eigenanteile und Zuzahlungen können im Einzelfall zusätzlich erstattet werden. Es können jedoch nicht für alle medizinischen Leistungen die Kosten übernommen werden. Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die medizinisch nicht erforderlich sind oder eher kosmetische Gesichtspunkte erfüllen. Solche Maßnahmen fallen nicht unter die Krankenhilfe. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der bereits geleisteten Zuzahlung durch den Betreuten oder den mit der Betreuung Beauftragten
    • Fahrtkosten
    • Arznei-, Verband- und Heilmittel
    • Zahnersatz
    • Sehhilfen
    • Kieferorthopädische Leistungen

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  • Zuzahlungen und Eigenanteile sind bereits grundsätzlich mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten. Nur nach Art und Umfang außerordentliche Eigenanteile und Zuzahlungen können im Einzelfall zusätzlich erstattet werden.
  • Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amts für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH. In einigen Fällen müssen Kostenübernahmen vor Beginn der geplanten Maßnahme beantragt werden. Es gibt auch medizinische Maßnahmen, für die das Amt für soziale Dienste die Kosten nicht übernehmen kann. Das kann in der Beratung geklärt werden.
  • Bestimmte medizinische Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind in der Regel von den Versicherten selbst zu tragen. 
  • Solche Leistungen gelten nicht als Eigenbeteiligungen im Sinne des SGB V. Sie werden auch im Rahmen der Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII nicht übernommen.
  • Das Amt für soziale Dienste prüft daher zunächst, ob und in welchem Umfang es die Kosten für eine Zuzahlung oder einen Eigenanteil im Rahmen der Krankenhilfe übernehmen darf.  
  • Das Amt für soziale Dienste rechnet die übernommenen Kosten mit der Krankenkasse ab.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Amt für soziale Dienste kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leistungen der Krankenhilfe – Zuzahlungen und Eigenanteile Versorgung
  • Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
  • Zuständig:
    • Ansprechpunkt für Bürger:innen / Beratung: PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH 
    • Bewilligung: 
      • Blumenthal, Vegesack Burglesum: Amt für Soziale Dienste,  
        • Sozialzentrum 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe 
      • Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle: Amt für Soziale Dienste, 
        • Sozialzentrum 2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom: Amt für Soziale Dienste, 
        • Sozialzentrum 4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe 
      • Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever: Amt für Soziale Dienste,
        • Sozialzentrum 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen:
        • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien – Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden