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Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung

Bremen 99013042173000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013042173000

Leistungsbezeichnung

Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung

Leistungsbezeichnung II

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Volltext

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. 

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ausscheiden aus Pflichtversicherung bzw. Ende der Familienversicherung
  • Bescheinigung über freiwillige Mitgliedschaft und Beitragssätze

Voraussetzungen

Das Amt für soziale Dienste prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder im Bremen gemeinnützige GmbH beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  • Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH. 
  • Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann beim Amt für soziale Dienste gestellt werden. 

  

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Amt für soziale Dienste kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder
  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung 
  • Zuständig:
    • Ansprechpunkt für Bürger:innen / Beratung: PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH 
    • Bewilligung: 
      • Blumenthal, Vegesack Burglesum: Amt für Soziale Dienste,  
        • Sozialzentrum 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe 
      • Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle: Amt für Soziale Dienste, 
        • Sozialzentrum 2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom: Amt für Soziale Dienste, 
        • Sozialzentrum 4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe 
      • Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever: Amt für Soziale Dienste,
        • Sozialzentrum 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen:
        • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien – Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden