Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
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Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Beihilfen/Leistungen.
1. Erstausstattung der Wohnung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten die Pflegepersonen eine einmalige pauschalierte Beihilfe.
Mit der Beihilfe sind abgegolten:
- die Renovierung und Erstausstattung eines Zimmers für das Pflegekind,
- die Erstausstattung mit Schulbedarf,
- die Erstausstattung mit Fahrrad, Kindersitz, Helm u.ä.
Der Betrag wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Bei der Aufnahme eines Kindes bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres kann auf formlosen Antrag zusätzlich eine Pauschale bewilligt werden (Säuglingserstausstattung).
Über diese Beträge hinausgehende Bedarfe sind mit dem laufenden Pflegegeld abgedeckt.
2. Erstausstattung mit Bekleidung
- Bei Aufnahme eines Pflegekindes wird einmalig ein altersabhängiger Pauschalbetrag für die Erstausstattung mit Bekleidung ausgezahlt.
- War das Pflegekind vor Aufnahme in die Pflegefamilie in einer fremdplatzierenden Jugendhilfemaßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer, verringert sich die Beihilfe auf die Hälfte des Pauschalbetrages.
Die Beihilfe wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.
- Ggfs. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII
- Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
- Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Dienstleistung „Monatliche Leistungen für den Unterhalt des Pflegekindes beantragen“.
- Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag.
- Lassen Sie sich von dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder im Bremen gemeinnützige GmbH beraten.
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
- Zuständig:
- Ansprechpunkt für Bürger:innen / Beratung: PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH
- Bewilligung:
- Blumenthal, Vegesack Burglesum: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever: Amt für Soziale Dienste,
- Sozialzentrum 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen:
- Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien – Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen
- Blumenthal, Vegesack Burglesum: Amt für Soziale Dienste,