International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung
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Sie wollen Ihr International Baccalaureate zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig – unter anderem auch für die Anerkennung vom International Baccalaureate Diploma. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen.
- Benötigte Unterlagen und Nachweise
Immer erforderlich
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- International Baccalaureate Diploma* mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache und auf Deutsch**
- Lebenslauf
- Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass
Wenn möglich
- Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
- Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**
* In Einzelfällen werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.
** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.
- Antragstellung per E-Mail oder per Post
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen
- Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK (ZAB)
- Ausstellung des Bescheides
- Anerkennung von International Baccalaureate (IB) mit deutschem Schulabschluss
- Voraussetzungen: für berufliche Zwecke, nicht für Hochschulbewerbungen
- Gleichstellung: mit Einfacher Berufsbildungsreife, Erweiterter Berufsbildungsreife, Mittlerem Schulabschluss oder allgemeiner/fachgebundener Hochschulreife
- Zuständige Stelle: Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21