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International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung

Bremen 99002002016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99002002016000

Leistungsbezeichnung

International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulabschlüsse (Synonym), Ausländisch (Synonym), Bildungsnachweise (Synonym), Zeugnisse (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Diplom (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.08.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen Ihr International Baccalaureate zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.

Volltext

Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig – unter anderem auch für die Anerkennung vom International Baccalaureate Diploma. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Benötigte Unterlagen und Nachweise

    Immer erforderlich

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • International Baccalaureate Diploma* mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Lebenslauf
    • Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass

    Wenn möglich

    • Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**

    * In Einzelfällen werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.

    ** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag
  • Wohnsitz und/oder Arbeitgeber im Bundesland Bremen

Kosten

Gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Antragstellung per E-Mail oder per Post
  • Prüfung auf Vollständigkeit
  • Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen 
  • Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK (ZAB)
  • Ausstellung des Bescheides

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist maßgeblich vom Mitwirken der Antragstellenden und in Einzelfällen von der Zuarbeit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abhängig. In der Regel nimmt die Bearbeitung - bei vollständigen Unterlagen – bis zu drei Monate in Anspruch.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anerkennung  von International Baccalaureate (IB) mit deutschem Schulabschluss
  • Voraussetzungen: für berufliche Zwecke, nicht für Hochschulbewerbungen
  • Gleichstellung: mit Einfacher Berufsbildungsreife, Erweiterter Berufsbildungsreife, Mittlerem Schulabschluss oder allgemeiner/fachgebundener Hochschulreife
  • Zuständige Stelle: Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21

Ansprechpunkt

  • E-Mail-Postfach      E-Mail: zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden