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Antrag auf Gaststättenfreisitz / Bremerhaven

Bremen 99025002169002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025002169002

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Gaststättenfreisitz / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Gaststättenfreisitz / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.05.2021

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?

Volltext

Gastronomen brauchen eine Baugenehmigung, wenn sie einen Freisitz vor ihrer Gaststätte betreiben wollen sowie eine Sondernutzungserlaubnis, wenn sie dabei öffentliche Flächen nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Für die Stadtgemeinde Bremen: Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €) Gebühr für Sondernutzung 390,00 € Einmalgebühr Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung). Für die Stadt Bremerhaven: Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €) Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche (2,50 € je m² je Monat) Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven (Sondernutzungsgebührenordnung).

Verfahrensablauf

  • Antrag über das Formular.
  • Nach Eingang der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft und ggf. Unterlagen nachgefordert.
  • Zu beteiligende öffentliche Stellen werden im Verfahren angehört.
  • Je nach Antrag auch Rücksprache mit Antragsteller:innen.
  • Erteilung der widerruflichen Baugenehmigung für den Gaststättenfreisitz und Sondernutzungserlaubnis mit eventuellen Auflagen.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der vollzähligen und prüffähigen Antragsunterlagen ca. 8 Wochen (Beteiligung verschiedener Fachbehörden).

Frist

Die Nutzung kann maximal für ein Jahr, bzw. ein Halbjahr beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal