Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Aufnahme zur Berufsoberschule Informationserteilung

Bremen 99019021013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019021013000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme zur Berufsoberschule Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

Bewerbung um Aufnahme an einer Berufsoberschule

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Berufliche Bildung (Synonym), Berufsbildende Schulen (Synonym), BOS (Synonym), Abitur (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Berufsoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?

Volltext

Die Berufsoberschule ist ein einjähriger Bildungsgang der Klassenstufe 13, der in Vollzeitform stattfindet und in der Stadtgemeinde Bremen in den Ausbildungsrichtungen

  • • Technik
  • • Wirtschaft und Verwaltung
  • • Gesundheit und Soziales
  • • Gestaltung 

angeboten wird.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie die Fachgebundene Hochschulreife erworben, beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife berechtigt Sie zum Studium festgelegter Studiengänge an deutschen Hochschulen. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife berechtigt Sie zum Studium aller Studiengänge an allen deutschen Hochschulen und Universitäten.

Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Berufsoberschule. 

Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Berufsoberschule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter dem Link https://www.service.bremen.de/behoerden-1467   

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Zeugnis der Fachhochschulreife und
  • Nachweis einer abgeschlossenen und für die Ausbildungsrichtung einschlägigen
    a) mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung oder
    b) entsprechenden Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
    c) Berufsausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Abschlussprüfung.

oder

  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung oder in einem nach Landesrecht geregelten Beruf.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wählen Sie die gewünschte Berufsoberschule aus.

Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der gewünschten Berufsoberschule ein.

Nach erfolgter Auswahl durch die Berufsoberschule erhalten Sie eine Mitteilung zur Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert von Berufsoberschule zu Berufsoberschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Berufsoberschule über die Bearbeitungsdauer.

Frist

Antragsfrist: Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgängen vom 8. Juli 2003“ ist die Bewerbungsfrist jeweils der 01.03. eines jeden Jahres

Hinweise

Informationen zu den angebotenen Bildungsgängen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsoberschule.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bewerbung um Aufnahme an einer Berufsoberschule
  • Berufsoberschule: einjähriger Vollzeit-Bildungsgang der Klassenstufe 13; vermittelt vertiefte allgemeine und fachtheoretische Bildung
  • Abschluss mit fachgebundener Hochschulreife oder mit Nachweis einer zweiten Fremdsprache mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur)
  • in Bremen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Soziales, Gestaltung
  • Bewerbung um Aufnahme direkt bei der Berufsoberschule
  • Voraussetzungen: Abschluss der Fachoberschule (Fachhochschulreife) und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren 
  • Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Aufnahmeformular, Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
  • Zuständige Stelle: Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 22 – Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, berufsbildende Schulen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden