Ganztagsschule
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Ganztagsschulen bieten die Voraussetzungen, um den steigenden Ansprüchen an das Lernen von Schülerinnen und Schülern verschiedener Altersgruppen, an die Erhöhung der Bildungschancen aller sowie dem Bedürfnis nach einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachhaltig gerecht zu werden. Im Land Bremen werden verschiedene Organisationsformen von Ganztagsschulen unterschieden:
- Gebundene Ganztagsgrundschulen
Gebundene Ganztagsschulen offerieren verbindliche Angebote auf der Grundlage zweier Modelle:- Modell 1: Verbindliche Wahrnehmung des Ganztagsangebots an fünf Tagen von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr mit der Option, bis 16:00 Uhr eine Betreuung wahrnehmen zu können.
- Modell 2: Verbindliche Wahrnehmung des Ganztagsangebots an drei Tagen von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und an zwei Tagen bis 14:00 Uhr mit der Option einer Betreuung bis 16:00 Uhr.
Zusätzliche kostenpflichtige Früh- und Spätbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Vier Lehrerwochenstunden pro Klassenverband
- Offene Ganztagsgrundschulen
Verbindliche Anmeldung für ein Jahr für die Zeit bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr
Vier Lehrerwochenstunden Gruppe à 20 Schüler:innen - Teilgebundene Ganztagsoberschulen
offerieren ein Angebot für die Jahrgänge 5 bis 7 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr an vier Tagen in der Woche
Zwei Lehrerwochenstunden pro Klassenverband - Gebundene Ganztagsoberschulen
offerieren ein Angebot für die Jahrgänge 5 bis 10 an vier Tagen in der Woche von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Zwei Lehrerwochenstunden pro Klassenverband
Weitere Informationen finden auf der Internetseite der Senatorin für Kinder und Bildung unter folgendem Link: https://www.bildung.bremen.de/ganztagsschulen-3862
Die Kontaktdaten der einzelnen Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter dem Link https://www.service.bremen.de/behoerden-1467
von 50 EUR bis 70 EUR an offenen Ganztagsgrundschulen wie auch teilgebundenen Ganztagsoberschulen und gebundenen Ganztagsoberschulen
Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV) vom 10. Januar 2017 - Transparenzportal Bremen: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kostenverordnung-der-bildungsverwaltung-bikostv-vom-10-januar-2017-156256?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-BiVwKostVBR2017V2Anlage
Erziehungsberechtigte wenden sich an die jeweils zuständige Schule. Die Anmeldung zur Ganztagsgrundschule erfolgt im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Grundschule.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter dem Link https://www.service.bremen.de/behoerden-1467
- Ganztagsschule
- Information zu den stadtbremischen Ganztagsschulen
- verschiedene Organisationsformen:
- gebundene Ganztagsgrundschulen mit zwei Modellen:
- Modell 1: Verbindliche Ganztagsbetreuung an fünf Tagen von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr mit optionaler Betreuung bis 16:00 Uhr
- Modell 2: Verbindliche Ganztagsbetreuung an drei Tagen von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und an zwei Tagen bis 14:00 Uhr mit optionaler Betreuung bis 16:00 Uhr
- zusätzliche kostenpflichtige Früh- und Spätbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- vier Lehrerwochenstunden pro Klassenverband
- offene Ganztagsgrundschulen
Verbindliche Anmeldung für ein Jahr für die Zeit bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr
Vier Lehrerwochenstunden Gruppe à 20 Schüler:innen - teilgebundene Ganztagsoberschulen
Angebot für die Jahrgänge 5 bis 7 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr an vier Tagen in der Woche
Zwei Lehrerwochenstunden pro Klassenverband - gebundene Ganztagsoberschulen
Angebot für die Jahrgänge 5 bis 10 an vier Tagen in der Woche von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Zwei Lehrerwochenstunden pro Klassenverband
- gebundene Ganztagsgrundschulen mit zwei Modellen:
- Anmeldung zur Ganztagsgrundschule im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Grundschule direkt bei der jeweiligen Schule
- Anmeldung zum Beginn des Schuljahrs für ein Schuljahr
- Kosten:
- 35 Euro Elternbetrag / 30 Euro für Geschwisterkinder für Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen (Kofinanzierung seitens der Senatorin für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer)
- 50-70 Euro an offenen Ganztagsgrundschulen wie auch teilgebundenen Ganztagsoberschulen und gebundenen Ganztagsoberschulen
- zust. Stelle:
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 41- Zusammenarbeit Schule – Jugendhilfe