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Religionsunterricht Abmeldung

Bremen 99088001070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088001070000

Leistungsbezeichnung

Religionsunterricht Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Abmeldung vom Religionsunterricht

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Religion (Synonym), Weltanschauung (Synonym), Konfession (Synonym), Abmeldung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen soll.

Volltext

Im schulischen Religionsunterricht sollen Schülerinnen und Schüler ein Grundwissen über Religionen erhalten, die Lebensbedeutsamkeit von Religionen verstehen und einschätzen können und sie sollen dazu angehalten werden, religiöse Überzeugungen Anderer wahrzunehmen und anzuerkennen. Diese Zielsetzung gilt für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, mit welchen religiösen oder weltanschaulichen Voraussetzungen sie in die Schule kommen.

Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, ob Ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen soll oder nicht. Sollten Sie das Unterrichtsangebot für Ihr Kind nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bei der Schule vom Fach Religion abzumelden. Nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) entscheiden die Schülerinnen und Schüler selbst über ihre Teilnahme am Religionsunterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler der Grundschule vom Religionsunterricht abgemeldet werden, nehmen sie stattdessen am Unterricht in einer Parallelklasse teil. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erhalten anstelle des Religionsunterrichts alternativen Unterricht im Fach Philosophie.

Zur Abmeldung vom Religionsunterricht wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Schule. Die Abmeldung kann formlos erfolgen. 

Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter dem Link https://www.service.bremen.de/behoerden-1467  

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Erziehungsberechtigte / religionsmündige Schülerinnen und Schüler wenden sich an die jeweils zuständige Schule. Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt formlos.

Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter dem Link https://www.service.bremen.de/behoerden-1467   

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Unser Rat und Wunsch: Nehmen Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit wahr, sich mit ihren Kindern und den Lehrkräften über dieses Fach auszutauschen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abmeldung vom Religionsunterricht
  • Erziehungsberechtigte entscheiden bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht.
  • Religionsmündige Schüler:innen (ab 14 Jahre) entscheiden selbst über ihre Teilnahme am Religionsunterricht.
  • Grundschüler:innen nehmen alternativ am Unterricht in Parallelklassen teil.
  • Schüler:innen der Sekundarstufe I erhalten alternativ Unterricht im Fach Philosophie.
  • Abmeldung erfolgt formlos bei der jeweils zuständigen Schule.
  • zust. Stelle: Die jeweilige Schule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden