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Fachschule Aufnahme

Bremen 99019041034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019041034000

Leistungsbezeichnung

Fachschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Bewerbung um Aufnahme an einer Fachschule in Bremen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Weiterbildung (Synonym), Berufliche Bildung (Synonym), Berufsbildende Schulen (Synonym), DQR-Niveau 6 (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Ausbildung in einer Fachschule ist eine Aufstiegsfortbildung, die für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet. Wie Sie sich um die Aufnahme in eine Fachschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben, erfahren Sie hier.

Volltext

Die Ausbildung in einer Fachschule ist eine Aufstiegsfortbildung, die für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet. Der Abschluss einer Fachschulausbildung berechtigt Sie zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule.

An einer Fachschule können folgende Abschlüsse erreicht werden:

  • Staatlich geprüfte Erzieherin / Staatlich geprüfter Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik
  • Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen an einer Fachschule für Personenbezogene Dienstleistungen
  • Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin /Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Heilerziehungspflege
  • Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker an der Fachschule für Technik

Die Ausbildung findet in der Regel in Vollzeitform statt. Einige Fachschulen bieten die Ausbildung auch berufsbegleitend an. 

Die Ausbildungszeit beträgt in Vollzeitform zwei Jahre und dauert in berufsbegleitender Form entsprechend länger.

Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Fachschulen finden Sie auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung unter folgendem Link: https://www.bildung.bremen.de/fachschule-102792

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule

    in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar

  • Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Besuch einer Fachschule ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Mittlere Schulabschluss.

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

  • Wählen Sie die gewünschte Fachschule aus.
  • Laden Sie sich das Aufnahmeformular von der Homepage der gewünschten Fachschule herunter oder holen Sie es vor Ort im Schulsekretariat in Papierform ab.
  • Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der Fachschule ein.
  • Nach erfolgter Auswahl durch die Fachschule erhalten Sie eine Mitteilung der Fachschule zur Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert von Fachschule zu Fachschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Fachschule über die Bearbeitungsdauer.

Frist

Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgängen vom 8. Juli 2003“ ist die Bewerbungsfrist jeweils der 01.03. eines jeden Jahres.

Hinweise

Informationen zu den angebotenen Bildungsgängen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fachschule.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fachschule Aufnahme
  • Ausbildung in einer Fachschule ist Aufstiegsfortbildung zur Vorbereitung auf Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen
  • Voraussetzung für Fachschulbesuch: abgeschlossene Berufsausbildung und der Mittlere Schulabschluss.
  • Abschluss einer Fachschulausbildung berechtigt zur Aufnahme eines Hochschul-Studiums
  • Mögliche Abschlüsse: 
    • Staatlich geprüfte Erzieherin / Staatlich geprüfter Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik
    • Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen an einer Fachschule für Personenbezogene Dienstleistungen
    • Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin /Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Heilerziehungspflege
    • Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker an der Fachschule für Technik
  • Ausbildung i.d.R. in Vollzeit (Dauer 2 Jahre), einzelne Fachschulen bieten berufsbegleitende Ausbildung an (Dauer entsprechend länger)
  • Weitere Informationen unter: https://www.bildung.bremen.de/fachschule-102792
  • Zuständige Stelle: 
    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21 – Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden