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Betrieb einer öffentlichen Apotheke

Bremen 99004002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004002000000

Leistungsbezeichnung

Betrieb einer öffentlichen Apotheke

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für eine Filialapotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Filialapotheke eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Volltext

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Näheres im Merkblatt

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis unter "Weitere Informationen".

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Kosten

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 500.01 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist. Ggf. notwendige Überwachungsmaßnahmen werden separat gemäß Ziffer 500.08 abgerechnet.

Verfahrensablauf

  • Einreichung der Unterlagen als Scan oder Original, sowie der Vorlage der notwendigen Originalunterlagen (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag).
  • Prüfung der Unterlagen.
  • Erteilung der Apothekenbetriebserlaubni, sofern alle Anforderungen erfüllt sind.

Bearbeitungsdauer

Nach vollständiger Einreichung aller notwendigen Unterlagen in der Regel 4-6 Wochen. Im Falle von Klärungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.

Frist

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Öffnungstermin ein.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betriebserlaubnis für eine Filialapotheke beantragen
  • Filialapotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden
  • Antrag ist schriftlich zu stellen
  • Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern
  • Zuständig: Referat 44 Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden