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Elternbeitrag Übernahme

Bremen 99071007068000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071007068000

Leistungsbezeichnung

Elternbeitrag Übernahme

Leistungsbezeichnung II

Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kitakosten (Synonym), Kitagebühr (Synonym), Kitabeitrag (Synonym), Kindertagespflege (Synonym), KiTa (Synonym), Kindergarten (Synonym), Krippe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers? Dann können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.

Volltext

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers bezahlen Sie einen Elternbeitrag.

Sie sollen aber keinen höheren Elternbeitrag zahlen als andere Eltern, die ihr Kind in einem Kindergarten oder eine Krippe der Stadt Bremen schicken.

Daher können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.

Zunächst wird berechnet, wie hoch ihr Elternbeitrag nach dem Bremer Ortsgesetz ist.

Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach Ihrer finanziellen und familiären Situation. Es werden folgende Umstände berücksichtigt:

  • Ihre Einkommenssituation,
  • Ihre Haushaltsgröße,
  • Die Zahl der Geschwister in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten,
  • Der Umfang der Betreuung.

Außerdem müssen Sie einen Teil der Kosten der Mittagsverpflegung bezahlen (die Mittagessenpauschale).

Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für die Betreuung Ihres Kindes und dem errechneten Elternbeitrag ist dann der Zuschuss, der Ihnen zusteht.

Nach der Berechnung wird ihnen der Zuschuss monatlich überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise

    Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).

  • Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
  • Gegebenenfalls: Bremen-Pass
  • Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
  • Gegebenenfalls: Immatrikulationsbescheinigung
  • Gegebenenfalls: Aufenthaltstitel

Voraussetzungen

  • Sie und ihr Kind wohnen in Bremen
  • Sie haben einen Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertageseinrichtung eines Elternvereines

Kosten

Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen.

Verfahrensablauf

Für die Berechnung der Zuschüsse zu Elternbeiträge ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.

Online-Service

Am einfachsten ist es, wenn Sie den Online-Service „Kita-Portal“ benutzen. Dort finden Sie alle notwendigen Angaben. Ihre Unterlagen werden direkt an die zuständige Stelle gesendet. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Antrag in Papierform

Alternativ Reichen Sie den Antrag oder den Selbstauskunftsbogen zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der „Elternbeitragsstelle“ ein.

Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Sozialleistungen bekommen oder einen sogenannten Bremen-Pass besitzen, müssen Sie keinen Elternbeitrag zahlen. Auch die Kosten für das Mittagessen müssen Sie dann nicht zahlen. Sie müssen aber trotzdem Auskunft geben und diese Nachweise der zuständigen Stelle zusenden, erst dann können die Beiträge erlassen werden. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstleistungsbeschreibung, siehe „Weitere Informationen“.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen
  • Online möglich
  • Zuschuss, wenn Eltern Elternbeitrag direkt an private Einrichtung oder Elternverein zahlen
  • Höhe des Zuschusses: tatsächliche Zahlung abzüglich der Höhe des berechneten Elternbeitrags 
  • Bis zum 3. Geburtstag zahlungspflichtig
  • Ab dem 3. Geburtstag beitragsfrei
  • Mittagessenpauschale muss immer bezahlt werden
  • Elternbeitrag variabel
  • Berücksichtigt werden:
    • Einkommenssituation,
    • Haushaltsgröße,
    • Zahl der Geschwister
  • Zuständige Stelle: Elternbeitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden