Elternbeitrag Festsetzung
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Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita oder eine Gruppe einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters? Informieren Sie sich über die Kosten, die Ihnen dabei entstehen.
Aktuell: Online-Terminvergabe nur für den Kita-Beitragsservice möglich!
Für die Betreuung Ihres Kindes in einer KiTa oder bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater (Kindertagespflegestelle) werden Sie an den Kosten beteiligt. Diese Beteiligung an den Kosten wird als Elternbeitrag bezeichnet.
Neben dem Elternbeitrag müssen Sie auch einen Teil der Kosten der Mittagsverpflegung bezahlen.
Für Kinder vor dem 3. Geburtstag sowie für Kinder in der Hortbetreuung zahlen Eltern Elternbeiträge und die Mittagessenpauschale.
Für Kinder, die älter sind als 3 Jahre bezahlen Sie keine Elternbeiträge. Sie müssen aber weiterhin die Mittagessenpauschale bezahlen.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrer finanziellen und familiären Situation. Es werden folgende Umstände berücksichtigt:
- Ihre Einkommenssituation,
- Ihre Haushaltsgröße,
- Die Zahl der Geschwister in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten,
- Der Stundenumfang der Betreuung.
Der Beitrag wird entweder monatlich von ihrem Konto eingezogen oder von Ihnen monatlich überwiesen.
Wenn Sie ihr Kind in einem Elternverein oder einer privaten Einrichtung betreuen lassen und dort Beiträge bezahlen, können Sie einen Zuschuss zu dem erhobenen Beitrag beantragen. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstleistungsbeschreibung, siehe „Weitere Informationen“.
Wenn Sie Sozialleistungen bekommen oder einen sogenannten Bremen-Pass besitzen, müssen Sie keinen Elternbeitrag zahlen. Auch die Kosten für das Mittagessen müssen Sie dann nicht zahlen. Sie müssen aber trotzdem Auskunft geben und diese Nachweise der zuständigen Stelle zusenden, erst dann können die Beiträge erlassen werden. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstleistungsbeschreibung, siehe „Weitere Informationen“.
Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Eintritt und Austritt des Kindes in bzw. aus der Kindertageseinrichtung kann auch im Laufe des Kindergartenjahres erfolgen. Bei Austritt muss eine fristgerechte Kündigung erfolgen.
Der Höchstbeitrag kann freiwillig gezahlt werden, indem das entsprechende Feld im Antrag angekreuzt wird. Das Einreichen von weiteren Dokumenten ist dann nicht erforderlich.
Maßgeblich für die Berechnung und Festsetzung des Kostenbeitrags sind die Einkommensverhältnisse aus dem vorletzten Jahr vor Beginn der Betreuung. Haben sich die Einkommensverhältnisse wesentlich verbessert oder verschlechtert, können das letzte Jahr oder die letzten 12 Monate vor Betreuungsbeginn zur Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Eine wesentliche Änderung liegt dann vor, wenn mit der Einkommensänderung eine höhere oder niedrigere Einkommensstufe erreicht wird. Dies kann zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder Trennung der Fall sein.
Nachzureichende Dokumente zum Antrag können per E-Mail oder Post eingereicht werden.
Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der vor Beginn des laufenden Kindergartenjahres für die Eltern rechtssicher festgelegt werden soll.
Der Jahresbeitrag (aufgeteilt in 12 Monaten) ist auch dann vollständig zu zahlen, wenn ein Kind teilweise nicht an der Betreuung teilnehmen kann, zum Beispiel weil es krank ist oder die Eltern mit dem Kind im Urlaub sind.
- Sie und ihr Kind wohnen in Bremen
- Sie haben einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegestelle in Bremen
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von 2 unterschiedlichen zuständigen Stellen:
- Wenn ihr Kind in einer Kita von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
- Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.
Online-Service
Am einfachsten ist es, wenn Sie den Online-Service „Kita-Portal“ benutzen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen. Ihre Angaben werden direkt an die zuständige Stelle gesendet. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.
Antrag in Papierform
Reichen Sie den Antrag oder den Selbstauskunftsbogen bei der zuständigen Stelle ein.
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder von einer rein privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Diese müssen sie zusammen mit dem Antrag abgeben. Hierzu gibt es die gesonderte Beschreibung „Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen“. Den Link dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.
- Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung oder in Kinder-Tagespflegestellen
- Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen
- Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen
- Informationsblatt zur Selbstauskunft
- Ausfüllhilfe Selbstauskunft (beitragspflichtig)
- Informationsschreiben über die Bankverbindung
- Anmeldung eines Kindes in der Krippe, dem Kindergarten oder bei der Tagespflege
Wenn ihr Kind in eine Kita von „KiTa Bremen„ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) geht müssen sie zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen. Dies ist nur nach Aufforderung notwendig.
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aktuelle Haushaltsbescheinigung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern)
- Gegebenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
- Gegebenfalls: Bremen-Pass
- Gegebenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
- Gegebenfalls: Immatrikulationsbescheinigung
- Gegebenfalls: Aufenthaltstitel
- Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung oder in Kinder-Tagespflegestellen
- Bis zum 3. Geburtstag und Hortangebote zahlungspflichtig
- Ab dem 3. Geburtstag beitragsfrei
- Mittagessenpauschale muss immer bezahlt werden
- Elternbeitrag variabel
- Berücksichtigt werden:
- Einkommenssituation,
- Haushaltsgröße,
- Zahl der Geschwister
- Zuständige Stelle bei Kindergarten und Krippe: Kita-Beitragsservice
- Zuständige Stelle bei Tagespflege, privaten Organisationen und Elternvereinen: Elternbeitragsservice