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Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

Bremen 99013038037000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013038037000

Leistungsbezeichnung

Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegekind (Synonym), Jugendamt (Synonym), Pflegepersonen (Synonym), monatliche Leistung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

Volltext

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

In Bremen kümmert sich die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH bereits direkt bei der Vermittlung von Pflegekindern um die Abtretungserklärung der Sorgeberechtigen. Die PiB berät Sie auch bei der Antragsstellung. Wenn Sie ein Pflegekind in Bremen aufnehmen, können Sie die monatlichen Pauschalbeträge direkt bei der PiB beantragen.

Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge  auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Monatlicher Pauschalbetrag in der Vollzeitpflege (Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII)“ digital stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen
  • Notwendiger Unterhalt Pflegekind
  • Zuständig: 
    Blumenthal, Vegesack Burglesum: 
    Sozialzentrum 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe 

    Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle: 
    Sozialzentrum 2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom: 
    Sozialzentrum 4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever:
    Sozialzentrum 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden