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Güterrechtsregister Einsicht gewähren

Bremen 99054001109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99054001109000

Leistungsbezeichnung

Güterrechtsregister Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in das Güterrechtsregister

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einsicht (Synonym), Abschrift (Synonym), Gütertrennung (Synonym), Ehevertrag (Synonym), Zugewinngemeinschaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.

Volltext

Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 13 Abs. 2 FamFG)

Kosten

Die Einsicht ist gebührenfrei.
Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).

Verfahrensablauf

Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag oder vereinbaren vorab telefonisch einen Termin beim Amtsgericht, in dem die Eintragung erfolgt ist..

Bearbeitungsdauer

Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).
Telefonische Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Güterrechtsregister Einsicht gewähren
  • Register für vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichende Regelungen durch einen Ehevertrag: Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung
  • Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
  • Von der Eintragung kann eine (beglaubigte) Abschrift verlangt werden.
  • Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.
  • zuständig: Amtsgericht Bremen oder das Amtsgericht, bei dem die Eintragung erfolgt ist

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden